Geschrieben von Nina3 am 21.01.2003, 9:53 Uhr |
vater angeben
Nein bist Du nicht! Allerdings ist mir nicht ganz klar, warum du das tun solltest? Dein Kind verliert dadurch ja nicht nur den Unterhaltsanspruch sondern für später einmal evtl. Erbansprüche! Außerdem wird dein Kind ja irgendwann mal die Fragen stellen, wer sein Vater ist!? Von daher sollte man es doch besser gleich angeben und sollte die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt erfolgen, steht ohnehin nur dein Name in der Geburtsurkundes des Kindes.
LG Nina
- vater angeben - Mosteph 20.01.03, 23:21
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 12:50
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - lillyfee 21.01.03, 14:11
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 14:31
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 15:15
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 17:21
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 22.01.03, 11:07
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- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
Wie soll ich mit dem Vater umgehen?
@hanschi
Muss heute doch mal was moralisches los werden!
Mama, papa, kind
Interesse an anderem Geschlecht.....(gaaaaaaaaaaaaaaanz lang)
Berufseintieg und wo bleiben die kids????????
Bin ich eigentlich die einzige hier...........