Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 21.01.2003, 15:15 Uhr

Verwirkung des Unterhaltsanspruches

Hi Sabri,
ich habe schon ein Urteil gelesen, da wurde der Verwirkungsgrund angenommen, weil der Vater seine Pflichten (Unterhalt, Umgang etc) gegenüber seinen Kinder grob verletzt hatte (hatte sich aus dem Staub gemacht).

Man sollte den Teufel auch nicht an die Wand malen....

Ich getsehe aber, dass es einzelne Exemplare gibt, die man verschweigen sollte, wobei ich mich frage, wie es zum Zeugungsakt kommen konnte, wenn es doch solche Unholde sind, muss wohl eine Vergewaltigung gewesen sein.

Ansonsten sollte man seine persönlichen Gefühle, egal wie verletzt sie zu sein scheinen, nicht zur Richtschnur für die Zukunft des Kindes machen... sowohl Vater als auch Mutter!

 
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