Geschrieben von RainerM am 21.01.2003, 15:15 Uhr |
Verwirkung des Unterhaltsanspruches
Hi Sabri,
ich habe schon ein Urteil gelesen, da wurde der Verwirkungsgrund angenommen, weil der Vater seine Pflichten (Unterhalt, Umgang etc) gegenüber seinen Kinder grob verletzt hatte (hatte sich aus dem Staub gemacht).
Man sollte den Teufel auch nicht an die Wand malen....
Ich getsehe aber, dass es einzelne Exemplare gibt, die man verschweigen sollte, wobei ich mich frage, wie es zum Zeugungsakt kommen konnte, wenn es doch solche Unholde sind, muss wohl eine Vergewaltigung gewesen sein.
Ansonsten sollte man seine persönlichen Gefühle, egal wie verletzt sie zu sein scheinen, nicht zur Richtschnur für die Zukunft des Kindes machen... sowohl Vater als auch Mutter!
- vater angeben - Mosteph 20.01.03, 23:21
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 12:50
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - lillyfee 21.01.03, 14:11
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 14:31
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 15:15
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 17:21
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 22.01.03, 11:07
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - Sabri 21.01.03, 17:21
- Re: Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 15:15
- Verwirkung des Unterhaltsanspruches - RainerM 21.01.03, 12:50
- Re: vater angeben - sabine7007 21.01.03, 12:28
- Re: vater angeben - lillyfee 21.01.03, 10:44
- Re: vater angeben - Nina3 21.01.03, 9:53
Wie soll ich mit dem Vater umgehen?
@hanschi
Muss heute doch mal was moralisches los werden!
Mama, papa, kind
Interesse an anderem Geschlecht.....(gaaaaaaaaaaaaaaanz lang)
Berufseintieg und wo bleiben die kids????????
Bin ich eigentlich die einzige hier...........