Geschrieben von bikermouse66 am 30.05.2003, 11:44 Uhr |
Umgangsrecht
Gerichtlich festgelegt bei Lukas (wird im Juli 3): am 2.Samstag und am 4. Sonntag im Monat jeweils von 15-18 Uhr unter Aufsicht. Allerdings war er vorher sehr unzuverlässig und das Verhältnis ist besch..... Jedoch war der Richter auch der Meinung, mehr muß ebi einem Kind in dem Alter nicht sein, mitnehmen oder gar übernachten erst recht nicht.
LG
Anke
- Umgangsrecht - Alina551 30.05.03, 10:58
- Re: Umgangsrecht - bikermouse66 30.05.03, 11:44
- Re: Umgangsrecht, Anke - lucile 30.05.03, 11:54
- Re: Umgangsrecht, Anke - bikermouse66 30.05.03, 14:01
- Re: Umgangsrecht, Anke - lucile 30.05.03, 22:32
- Re: Umgangsrecht, Anke - bikermouse66 30.05.03, 14:01
- Re: Umgangsrecht, Anke - lucile 30.05.03, 11:54
- Re: Umgangsrecht - lucile 30.05.03, 11:47
- Re: Umgangsrecht - bikermouse66 30.05.03, 11:44