Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.09.2003, 10:56 Uhr

Umgangsrecht... Wer kennt sich aus?

Hallo,
gesetzlich ist ein Umgangsrecht eingeräumt, sowohl der Vater mit dem Kind, als auch das Kind mit dem Vater (bzw. dem getrenntlebendem Elternteil).

Ein Umgangsverweigerungsrecht gibt es nicht!

Im Gegenteil, es gibt eine "Wohlverhaltensklausel", die den erziehenden Elternteil dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern.

Aber das alles nützt halt nichts, wenn solche Situationen vorliegen, wie bei euch.

Du setzt aus den alten Erfahrungen voraus, dass kein echtes Interesse beim Vater an seinem Kind besteht.
Damit kannst du jedoch daneben liegen.

Suche besser die Beratung mit dem Jugendamt, sollte der Vater sich wieder melden.
Aber vielleicht meldet er sich ersteinmal nicht wieder, wer weiss....

Was ich noch anmerken will ist, dass man das Jugendamt zwar beratend mit einbeziehen kann, aber einen Antrag auf Regelung kann man in dem Sinne nicht stellen.
Das Jungendamt ist kein Familiengericht.
Das jungendamt kan Empfehlungen aussprechen und bei einer vertraglichen Regelung Beistand leisten.

Eine durchsetzbare Umgangsregelung kann vom Familiengericht via Klage erfolgen.
Das Familiengericht kann dann auf das Jugendamt zurückgreifen und den Empfehlungen des JA folge leisten, oder auch nicht.

cu

 
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