Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.03.2021, 14:04 Uhr

@Schru: Falsch! Es ist und bleibt ein Untrerhaltsrecht des KINDES...

Sie kann auf ihren Erziehungsunterhalt verzichten, und, das stimmt, auf leistungen des Vaters faktisch auch, solange sie dessen Pflicht miterfüllen will (und kann!).
Ist dies nicht mehr der Fall, oder ist das Kind volljährig und benötigt Unterhalt (z.B. für Ausbildung), hat das Kind den eigenen gesetzlichen Anspruch auf SEINEN Unterhalt, das es auch juristisch durchsetzen kann.

Schon allein aus diersem Grunde sollte der Vater auf der Geburtsurkunde stehen, zumal die Mütter, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ja zuverlässig wissen, wer der Vater ist. Wir Männer können in letzter Konsequenz den nur darauf vertrauen, daß es so ist.

Ralph

 
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