Geschrieben von yve15 am 23.02.2021, 10:39 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage in die Runde, vielleicht könnt Ihr mir helfen klarer zu sehen.
Für mein Kind erhalte ich Unterhaltsvorschuss v. d. zuständigen Kasse i. H. v. 174,00 €. Ich erhielt den Bewilligungsbescheid und der Vater parallel die Info, das für sein Kind der UHV in o. g. Höhe gezahlt wird.
5 Tage später hatte ich ein Schreiben v. d. zuständigen Kasse in der Post in der steht, dass der Vater ab 03/2021 in der Lage ist 24,00 € an Unterhalt selbst zu tragen u. er aufgefordert wurde diese besagten 24,00 € direkt an mich zu überweisen. Ich solle dann im Nachgang die Kasse informieren, ob er seiner Unterhaltspflicht nachgekommen ist u. der UHV somit auf den Restbetrag angepasst werden kann.
So nun ist es so das sich beim Vater nichts verändert hat, d. h. er verdient weiterhin knapp 1.100,00 € netto, hat Fahrtkosten in Form einer Monatskarte für den ÖPNV, lebt allein, hat keinen Zweitjob/Nebenjob (auch wenn er sich um diesen seit geraumer Zeit bemüht, bisher erfolglos). Also alles wie bisher, keine Änderungen....
Ist der Selbstbehalt i. d. Fall nicht bei 1.160,00 € netto?
Ich will den Vater nicht "verschonen" oder so, prinzipiell ist es mir auch "egal" woher mein Kind sein Unterhalt bekommt (der dem Kind ja nun mal zusteht) - ich würde es aber gern verstehen...
Ich danke Euch schon mal im Voraus.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Limayaya am 23.02.2021, 11:52 Uhr
er "darf" trotzdem etwas bezahlen, wenn er sich dazu im Stande sieht.
Hier genauso: "eigentlich" liegt der KV unter dem Selbstbehalt. Erf zahlt trotzdem freiwillig 50 Euro. Diese werden (bzw. wurden) vom UHV abgezogen.
Da ich aber mit dem KV seit Jahren nicht mehr grün bin, wurde das Geld direkt an das JA gezahlt und dort intern verrechnet. d.h. ich bekam einfach von der Kasse den errechneten Betrag für UHV überwiesen.
Hat den immensen Vorteil, dass ich selbst nix mit dem KV zu tun habe und ich zuverlässig auch wirklich den entsprechenden Betrag auf dem Konto habe. (weil, wenn der KV nix bezahlt, müsste ich ja sonst die Kasse informieren, die würden dann vermutlich erst mal Rücksprache mit dem Vater halten, der würde irgendwas von blablahabsvergessenmachichdieTagenochversprochen nuscheln....und ich würde immer noch da sitzen und mir würde das Geld fehlen)
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von yve15 am 24.02.2021, 8:12 Uhr
Ich danke Dir für Deine Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich das Schreiben, das der Kindsvater nun erhalten hat, vorliegen. Bei ihm hängt es wohl daran, das er "nur" 35 Std. arbeitet. Nun wurde ein fiktives Gehalt (bei einer 40 Std.-Woche und seinem Std.Lohn) errechnet u. nach Abzug v. Fahrtkosten u. seinem Selbstbehalt könnte er dann, lt. UHV-Kasse, 24,00 € zahlen. Dazu wurde er nun aufgefordert.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von pauline-maus am 24.02.2021, 14:05 Uhr
warum liegt dir dieses schreiben vor????
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von yve15 am 25.02.2021, 10:47 Uhr
Weil der Kindsvater u. ich ein vernünftiges Verhältnis pflegen, schon allein wegen unserem Kind. Über Belange die im engeren oder auch im weiteren Sinne unser Kind betreffen tauschen wir uns aus.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von pauline-maus am 25.02.2021, 11:32 Uhr
mhm da ich genrell sauer reagiere , wenn väter keinen unterhalt zahlen , wäre mir bei einem guten verhältnis wichtig , zu klären , wie er diese situation verbessern könnte.
24,00 sind ja ein witz
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von sunshine59 am 26.02.2021, 9:14 Uhr
Ich bekomme auch immer eine Kopie aller Schreiben an den Kindsvater, per E-Mail, von der Bearbeiterin. Kindsvater verweigert jetzt völlig den Kontakt zu mir und Tochterkind, seitdem unsere Tochter nach 7 Monaten Probe wohnen bei Ihm wieder zu mir zurück gekommen ist. Vorher ging der kontakt auch nicht direkt mit ihm sondern über Tochterkind bzw Stiefmutter.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von pauline-maus am 26.02.2021, 13:10 Uhr
das wundert mich , denn ich bekam nur dinge , die direkt nur mich betrafen .
ist aber schon 5 jahre her.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Limayaya am 26.02.2021, 13:36 Uhr
jo....bei uns ist es so, dass um den neuen Wohnort des Vaters ein Geheimnis gemacht wird/wurde....ich musste überall immer eintragen "Adresse unbekannt" *achselzuck*...
Umso erstaunter: meine Große ist 2020 volljährig geworden und hat darauf hin einen Brief vom JA bekommen, wo eben drin steht, dass sie sich -falls gewünscht- zukünftig selbst um ihren Unterhalt kümmern muss...dass ihr Vater aber eh -nach Recherchen der Beistandschaft gar nicht zahlungsfähig ist....und die jetzige Adresse...
Das erstaunliche: diesen Brief bekam ich "zur Kenntnis" in Kopie direkt auch noch mal geschickt. naja....verstehen muss man es nicht
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von yve15 am 26.02.2021, 13:38 Uhr
Ja, 24 € sind .... hmmm ....
Den "Rest" i. H. v. 150,00 € bekomme ich als Unterhaltsvorschuss.
Er hat jetzt nochmal ein Schreiben erhalten in dem er aufgefordert wird sich jeden Monat um eine bessere Stelle zu bewerben, auch bundesweit. Er soll diese Bemühungen, an Hand einer Liste, nachweisen.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von yve15 am 26.02.2021, 13:39 Uhr
Eine Kopie v. d. Unterhaltsvorschuss-Kasse bekomme ich nicht.
Aber einer Freundin von mit geht es auch so, Sie erhält von sämtlichem Schriftverkehr mit dem Kindsvater, eine Kopie.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von pauline-maus am 26.02.2021, 13:45 Uhr
vollkommen richtig so . es ist auch sein kind und seine verantwortung
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von yve15 am 26.02.2021, 13:48 Uhr
Dazu muss ich aber sagen, das er sich wirklich immer um Arbeit bemüht hat.
In seinem Beruf, den er als 2. Ausbildung mit Ende 40 gemacht hat, hat er (offensichtlich) zu wenig Berufserfahrung, da in den vergangenen Jahre alle Versuche in dem Bereich Fuß zu fassen gescheitert sind (beim 1. Gespräch, beim Praktikum, beim Probetag ...alles dabei..). Also auch schon in einer Zeit in der wir noch "zusammen" waren und es nicht (vorrangig) um den Unterhalt ging.
Er hat dann auch Stellen angenommen, die unter seiner Ausbildung waren. Darüber war ich zu Zeiten, als wir ein Paar waren, auch froh. Auch als er seine Stelle, während der Trennungsphase, verlor, hat er sich umgehend um eine Stelle bemüht und dann nahtlos weiter arbeiten können. Aktuell arbeitet er seit geraumer Zeit als telefonischer Kundenberater, aber dort gibt es halt nur einen 35 Std.-Vertrag und nur wenig mehr als Mindestlohn je Stunde.
Also fehlende Bemühungen würde ich ihm jetzt nicht unterstellen ....
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