Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 05.09.2011, 11:11 Uhr

Re:

Wenn das absolut nicht machbar ist mangels Betreuung, dann geht das eben nicht. Eine Vollzeitstelle setzt voraus, daß die Kinderbetreuung gewährleistet ist, ist sie das nicht, kann dich weder die Arge (falls du Alg2 bekommst) noch dein Exmann oder Gericht (wegs Betreuungsunterhalt) dazu zwingen, dein Kind sozusagen solange an die Garderobe zu hängen, damit du das Geld ranschaffst um niemanden auf der Tasche zu liegen.

Es gibt zwar ein Urteil wegs Betreuungsunterhalt, daß das ab dem 3.Geburtstag wegfällt, weil man ab dann Vollzeit arbeiten könne, aber dann gibts eben noch die Ausnahmefälle aufgrund besonderer Situationen und da besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß ein Gericht entscheidet auch über den 3. Geburtstag des Kindes der Mutter weiterhin Betreuungsunterhalt zuzusprechen.

 
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