Geschrieben von Dreierbande am 05.09.2011, 11:11 Uhr |
Re:
Wenn das absolut nicht machbar ist mangels Betreuung, dann geht das eben nicht. Eine Vollzeitstelle setzt voraus, daß die Kinderbetreuung gewährleistet ist, ist sie das nicht, kann dich weder die Arge (falls du Alg2 bekommst) noch dein Exmann oder Gericht (wegs Betreuungsunterhalt) dazu zwingen, dein Kind sozusagen solange an die Garderobe zu hängen, damit du das Geld ranschaffst um niemanden auf der Tasche zu liegen.
Es gibt zwar ein Urteil wegs Betreuungsunterhalt, daß das ab dem 3.Geburtstag wegfällt, weil man ab dann Vollzeit arbeiten könne, aber dann gibts eben noch die Ausnahmefälle aufgrund besonderer Situationen und da besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß ein Gericht entscheidet auch über den 3. Geburtstag des Kindes der Mutter weiterhin Betreuungsunterhalt zuzusprechen.
- Vollzeit arbeiten? - Mausi2504 04.09.11, 19:50
- Re: Vollzeit arbeiten? - Mausi2504 04.09.11, 19:52
- Re: Vollzeit arbeiten? - bleibcoolMama 04.09.11, 20:04
- Re: Vollzeit arbeiten? - shinead 04.09.11, 19:59
- Du MUSST gar nichts, aber - Jeckyll 04.09.11, 20:06
- Re: Vollzeit arbeiten? - nociolla 04.09.11, 21:19
- Re: Vollzeit arbeiten? - berita 04.09.11, 22:13
- Re: Vollzeit arbeiten? - Joni76 05.09.11, 1:21
- Re: - Dreierbande 05.09.11, 11:11
- Re: - Savanna2 05.09.11, 14:03
- Re: Vollzeit arbeiten? - Mausi2504 04.09.11, 19:52
Hartz4 Antrag abgelehnt....ich kann es nicht verstehen
In eigener Sache: ich möchte wieder einen Partner...
Finds grad voll cool
Sommerknick? Spielfreunde...
Nochmal: Ehemaliges Patchwork
Anwaltskosten wegen Unterhalt WICHTIG
Wie hab ihr eurem Kind/euren Kindern beigebracht, daß Mama und Papa sich trennen
Wann habt ihr euren Kindern vonm neuen Freund erzählt??
Neulich