Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeckyll am 04.09.2011, 20:06 Uhr

Du MUSST gar nichts, aber

es ist so, daß wenn dein Kind groß genug ist wird von Dir erwartet, daß Du so viel wie nötig arbeitest. Denn dein Ex ist Dir dann keinen Unterhalt mehr schuldig (Ausnahmen bestätigen die regel), dh für Dich muss er dann nichts mehr zahlen. Das mit ist die Geschichte mit dem Ehegattenunterhalt, daß es so ja kaum noch gibt.

Bei der Berechnung des Unterhalts für Deine Tochter spielt Dein Einkommen überhaupt keine Rolle, der richtet sich einzig nach dem Verdienst des Vaters.

Wenn Du also mit deinem Teilzeitjob, dem Unterhalt für das Kind und dem Kindergeld (was Dir aber nur hälftig zusteht wenn der Vater UH bezahlt) genug Geld für euch beide habt kann dich keiner zwingen mehr zu arbeiten.

Wenn Du allerdings weitere Hilfe vom Staat bekommst (zB ALG2 Zuschlag) dann wird natürlich von Dir verlangt mehr zu arbeiten, um aus dieser Bedürftigkeit raus zu kommen. Das ist wahrscheinlich das was Dein Ex meinte. Er ist dafür aber nichts mehr zuständig, wenn der den Unterhalt für seine Tochter bezahlt geht ihn alles weitere finanzielle nichts mehr an.

Jeckyll, die als Laie und nicht als Fachfrau spricht

 
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