Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 05.07.2004, 16:51 Uhr

Oops...

...danke für die Aufklärung!
Das öffnet aber doch der vorsätzlichen Herbeiführung staatlicher Hilfegewährung Tür und Tor, oder seh' ich das falsch?!? Dann können ja alle "schlauen" Noch-Eheleute so eine Vereinbarung abschließen und nach der Scheidung guten Gewissens zum Sozialamt marschieren? Und der Expartner ist von allen finanz. Pflichten entbunden, denn die übernimmt der Steuerzahler? (Sorry für die Ironie)
Dabei wünsche ich Elisabeth natürlich nicht, dass sie nachehelichen Unterhalt zahlen muß, nachdem ich ihr Schicksal hier verfolgt habe!
Ich würde an Elisabeths Stelle keine derartige Vereinbarung unterschreiben, sondern das alleinige Sorgerecht anstreben und alles gerichtlich klären lassen. Nach allem, was man hier über das Verhalten ihres Noch-Mannes gelesen hat, befürchte ich sonst das Schlimmste.
Alles Liebe und Gute!!

 
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