Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 05.07.2004, 13:10 Uhr

@Ralph:

@Ralph: könnte es nicht sein, dass eine solche Vereinbarung nicht mal das Papier wert ist? Nämlich wenn Elisabeths Mann sozialhilfebedürftig wird? Das Sozialamt würde doch dann auch NACH der Scheidung an E. herantreten! Ich will dem Noch-Ehemann ja keine böse Absicht unterstellen, aber selbst deutsche Staatsangehörige mit guter Qualifikation sind heutzutage leider oft jahrelang arbeitslos?!? Könnte es dann nicht sein, dass Elisabeth doch jahrelang für ihn zahlen muß?
Nachdenkliche Grüße
Murmeline

 
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