Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 05.07.2004, 20:01 Uhr

Nachtrag wg. Unterhaltsverzicht

...hab mal gegoogelt; der Unterhaltsverzicht kann auch sittenwidrig und damit nichtig sein:

http://www.ra-kotz.de/unterhaltsverzicht.htm

wenn von vornherein klar ist, dass der Mindestunterhalt der einen Partei ohne die Unterhaltszahlungen des anderen nicht sichergestellt ist...das dürfte bei Elisabeths Mann möglicherweise der Fall sein, da er nicht zwangsläufig innerhalb der 6 Monate eine Arbeit findet, die ihn auch ernährt:-( Ich denke, das ist eher Wunschdenken bzw. rein hypothetisch und ich schätze ihn leider nicht so ein, dass er sich bereitwillig dauerhafte und gutbezahlte Arbiet sucht, leider...

 
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