Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 05.07.2004, 16:44 Uhr

Kommt darauf an

Hi Murmeline,

vor einer Scheidung würde das Sozialamt in der Tat wohl UH bei E. abprüfen.

Wenn aber im Scheidungsverfahren gegenseitig auf UH verzichtet wird, ist das für das Sozialamt später absolut bindend.
Das gilt NICHT für Kindesunterhalt Auf den kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung könnte jederzeit widerrufen werden.

LG
Ralph/Snoopy

 
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