Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 27.03.2013, 21:10 Uhr

Nö, das läuft überhaupt nicht blöd... :-)

Das Kind hat ein Recht auf den Vater, hat ein Recht auf Unterhaltszahlungen, auf die Du rechtswirksam auch gar nicht verzichten kannst. Du kannst, wenn Du Dich/Euch selbst finanzierst, faktisch darauf verzichten, vom Vater den Unterhalt einzustreichen, aber ein von Dir unterzeichneter Wisch "hiermit verzichte ich für Ronaldo Messi Lothar auf Unterhalt" ist nichtig und juristisch wertlos. Im Übrigen würde ich Dir als Kind später die Hölle heiß machen, wenn ich erfahren würde, daß mein Vater all die Jahre solvent gewesen ist und meine Mutter zu bescheuert war, den MIR zu stehenden und auch real durchsetzbaren Unterhalt einzustreichen.

Und: Das Kind hat die Möglichkeit, sobald es 18 ist, den Unterhalt selbst einzuklagen.

Ralph

 
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