Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angry.me am 14.07.2010, 19:44 Uhr

leider...

... ist es tatsächlich so, wie Bobfahrer schreibt. Die Grundeinstellung zum Lebensmittelpunkt der Kinder hat sich massiv geändert: man will dem Vater mehr Möglichkeiten einräumen (was im Prinzip auch nicht zu verurteilen ist, ein Vater hat genauso das Recht auf seine Kinder wie die Mutter, das ist schon klar.) Allerdings sind die Verhältnismäßigkeiten schon sehr diskutabel. Ich kann hier nur von meinem eigenen Fall sprechen: Ich bin ganz sicher nicht aus purem Egoismus weggezogen (und auch keine 700km). Es war eine Flucht in ein freies Leben. (Hintergründe müssen hier wohl nicht weiter erwähnt werden).
Kein Lover, keine Affäre, nichts dergleichen. Einfach nur der Wunsch, sich den Kindern ewige Streitereien sowie seelische Gewalt zu ersparen. Wie das Gericht entschieden hat? ABR für den Vater, da die Kinder aus ihrem Lebensmittelpunkt gerissen wurden, so das Gericht. Dass der Lebensmittelpunkt allerdings auch durchaus an die Hauptbezugsperson gebunden sein kann statt auf einen Wohnort (gerade im Kleinkindalter) spielt hier keine Rolle. Nach der Revision warte ich nun auf die Hauptverhandlung... Ich bin also auch durchaus eine Mutter, die das Wohl der Kinder in der Hauptsache sieht. Ich kämpfe für sie bis zum Geht-Nicht-Mehr. Und trotzdem...
Ist DAS vielleicht fair? und sollten Mütter, die aus egoistischen Gründen mit den Kindern an einen viel weiter entfernten Ort wegziehen wollen, das Vorbild sein, nach dem gerichtet wird? Diese Frauen tragen die Verantwortung für solche Fehlurteile mit.

 
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