Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 14.07.2010, 13:39 Uhr

Erklärung

Die gewohnheiten des Kindes sollen soweit es geht bestehen bleiben und das Umgangsrecht der Umgangsberechtigten muß wahrmehmbar sein - das sind so die Punkte auf die heutzutage geachtet werden. Man hat aus den Fehlern der verg. Jahrzenhte gelernt und Entscheidet zum Wohle des Kindes. Sie kann ja das ABR mal beantragen, ich denke der Vater wird das dann auch tun und dann wird man sehen. Meines Erachtens zieht sie den Kürzeren.

 
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