Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von snoopy36 am 14.07.2010, 13:30 Uhr

Erklärung

da habe ich ja was losgetreten.

Um das gleich klarzustellen: ich bin nicht vollständig auf der Seite meiner Freundin. Denn auch ich sehe die Gefahr, dass die Kleine ihren Papa fast gar nicht mehr sehen kann. 700 km legt man eben nicht mal kurz in 20min zurück.(ich hatte ihr schon den Vorschlag gemacht, einfach zu gehen und das Kind hier zu lassen!)

Warum der KV das ABR bisher nicht beantragt hat, weiß ich nicht. Ich hatte erwartet, es wäre das erste, was er tun würde.

Sie kennt den neuen Mann schon länger, in meinen Augen aber nicht lange genug. Aber darum geht es hier auch gar nicht. Wenn sie meint, es sei die große Liebe...bitte schön.

Meine Frage ist eher: wird man dem KV das ABR zusprechen? Wenn ja, warum? Wenn die Mutter 700km entfernt eine neue und gute Arbeitsstelle hat, die sich mit den KiGa-Zeiten perfekt deckt, ein KiGa-Platz auch sicher ist...usw.... wenn also alle Faktoren passen, zählt es dann immernoch, dass die Kleine aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen wird?
(ehrlich, für die Kleine hoffe ich es, sie hat alle Großeltern und Freunde hier).

Ich schätze mal, dass das einzig und allein an der Entscheidung des Richters liegt.

Daraus könnte man übrigens eine neue Diskussion machen:
Muss eine Mutter für ihr Kind zurückstecken? Muss sie hier unglücklich leben (keine Arbeit, schlechte Wohnverhältnisse), nur, damit das Kind gücklich ist? Könnte das Kind nicht auch woanders glücklich werden? Wäre eine zufriedene Mutter nicht besser?

Ich habe mit meiner Freundin lange darüber diskutiert - mit unterschiedlichen Meinungen. Sie sagt 'nein, eine Mama muss nicht immer zurückstecken'.
Ich bin eher eine Mama, die sagt 'für meinen Zwerg würde ich alles aufgeben, alles stehen und liegen lassen, nur, damit er glücklich ist. Denn wenn er groß ist, kann ich meinen Weg weitergehen. Aber bis dahin zählt SEIN Glück.'

 
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