Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 14.07.2010, 13:42 Uhr

Erklärung

Man muß nicht immer zurückstecken - ganz klar, ABER zwischen 0 und 700 km liegen sicher noch mehrere Alternativen oder lebt sie irgendwo so weit abseits? Das sind schon fast Extreme. Sie kann ja eine Fernbeziehung haben...evtl. kann ja auch der Mann zu ihr ziehen oder man trifft sich auf halben Weg etc.

Wie schon oft geschrieben: SIE kann natürlich umziehen - wenn sie das Kind beim Vater läßt, muß sie sogar gar nicht mehr zurückstecken und kann frei und fröhlich leben. Wie wäre es damit??? Das traut sie sich dann auch nicht...

Ich versteh schon, daß sie glücklich sein möchte, aber in diesem Fall (Kind hängt auch noch sehr am Vater) hat sie in meinen Augen ihre Bedürfnisse hinter die des Kindes zu stellen oder eben das Kind da rauszuhalten und die Konsequenzen zu tragen.

Zu Deiner Frage: ja, das entscheidet dann der Richter.

lg heike

 
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