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Geschrieben von Savanna2 am 13.07.2010, 23:14 Uhr

Sorgerechts frage

Hallo,

wenn die KM ASR hat wie hoch sind da die Chancen für den Vater das halbe zu bekommen wenn er vor Gericht geht.

Es liegen keine Gründe vor,Umgang findet regelm.statt usw.

LG

 
9 Antworten:

Re: Sorgerechts frage

Antwort von angry.me am 13.07.2010, 23:44 Uhr

eigentlich bekommt er nur das Halbe, wenn KM einwilligt.Ohne Unterschrift der Mutter geht NICHTS ( es sei denn, sie erlaubt sich grobe Schnitzer!)

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Re: Sorgerechts frage

Antwort von Savanna2 am 13.07.2010, 23:58 Uhr

Die Mutter gibt natürlich nicht die Unterschrift,
wie sind denn die Chancen wenn er es gerichtlich durchsetzen will?

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Re: Sorgerechts frage

Antwort von angry.me am 14.07.2010, 0:08 Uhr

gering wenn die KM nicht das kind schlägt/vernachlässigt etc. oder ihm ständig zur Aufsicht bringt

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Re: Sorgerechts frage

Antwort von +emfut+ am 14.07.2010, 7:12 Uhr

Wenn er bis vor das Bundesverfassungsgericht geht, hat er Chancen. Dort hat letztes Jahr ein Vater gewonnen.

Ich denke, daß auch niedere Gerichte in nicht allzu ferner Zukunft ähnliche Urteile fällen werden.

Wenn ich ein Mann wäre und jetzt ein Kind bekäme und die KM mir das SR verweigern würde, würde ich mich schon mal anwaltlich auf die Lauer legen und Klage einreichen, sobald die gesetzliche Regelung durch ist. Die kann nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Sorgerechts frage

Antwort von susafi am 14.07.2010, 8:42 Uhr

Ich kann da angry gar nicht zustimmen... laut neuer Gesetzeslage, sollen Väter mehr Rechte bekommen... vorallem wenn sie sich kümmern...

auch wenn ich da bei dir keine Gründe erlesen kann, wäre ich mir mit dem neuen Gesetz nicht mehr so sicher...

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ein neues Gesetz gibt es noch nicht.

Antwort von FrauKrause am 14.07.2010, 10:59 Uhr

es gibt eine Vorgabe aus Brüssel (nachdem ein Mann aus D dort geklagt hatte), dass D mal was ändern sollte. Wann es das aber macht und mit welchem Inhalt konkret, ist hochfraglich. D will da nämlich eingentlich gar nichts ändern.... Und das ist gut so. Es geht einfach darum, dass D Väter gleich abbügelt, sie hätten kein Recht, es überhaupt einmal vor Gericht zu bringen. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern, dann wird konkret verhandelt. Mit welchem Ergebnis dann im Einzelfall, ist immer noch hochfraglich...

LG I.

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Re: ein neues Gesetz gibt es noch nicht.

Antwort von Savanna2 am 14.07.2010, 15:57 Uhr

Und welche Vorteile hat der KV konkret davon?

Grund ist:
er ist der Meinung dass es ihm eben zusteht obwohl bis jetzt alles wunderbar funktioniert, er aber in die Zukunft orakelt dass er vielleicht irgendwann den Kontakt untersagt bekommt (aber da hilft ihm ja 1.das halbe SR nicht viel weiter und 2. darf man es ja nun nicht unterbinden)

Er hat also keinen Grund es jetzt auf einmal zu wollen was ihn früher nie interessiert hat (selbst dann nicht als er angeboten bekam es zu ändern).

Generell finde ich das Gesetz schon sinnvoll aber es ändert sivch dadurch nicht das Verhältniss zum Kind, daran würde ich erstmal arbeiten.

Er will Mitbestimmungsrecht haben (obwohl er alles gesagt bekommt und auch gefragt wird und mal ganz ehrlich mich hat bis jetzt weder im KH noch sonst wo jmd gefragt ob ich ASR habe, Aussnahme:Kita)

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Bei dem neuen Gesetz geht es aber doch..

Antwort von angry.me am 14.07.2010, 23:43 Uhr

...vorwiegend um Umgang und das ABR, oder? das SR ist so weit ich weiß nur in dem Einzelfall wie von Emfut beschrieben davon betrofffen (gut. stellt sich dann natürlich die Frage, wie lange das dann eben ein Einzelfall bleibt!?)
Susafi: in meinem Fall gibt es keine Begründung, die man so fassen könnte. Das ist ja die Crux. Klar verunsichert das. Das ist sicher auch die Absicht der Justiz.

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Re: Bei dem neuen Gesetz geht es aber doch..

Antwort von Savanna2 am 15.07.2010, 12:07 Uhr

Wenn so ein Gesetgz kommt dann müsste die Mutter auch verpflichtet werden den KV anzugeben und unbekannt müsste wegfallen, denn DAS finde ich noch schlimmer wie ASR.

Und es wird wohl kaum jemand geben der nicht weiß wer der KV ist oder zumindest eine engere Auswahl benennen kann

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