Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Rob am 29.01.2003, 16:00 Uhr

Krämergeist im höchsten Gericht

Offensichtlicht herrscht (Klein)krämergeist im Bundesverfassungsgericht. Anders kann man die Entscheidung nicht beurteilen.
Einer Hauptbegründung ist wohl: "Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass sie (die Mutter) ihre Zustimmung nur aus schwerwiegenden Gründen verweigern werde."
Das Gericht lässt dabei die Möglichkeit völlig außer acht, das Mütter auch völlig unbegründet "Nein" sagen können. In der Praxis gar nicht mal selten, ich kenne Fälle wo Mama nicht möchte, einfach weil es ja sein könnte das man sich ja irgendwann im Laufe einer Beziehung auch trennen könnte. Oder nach dem Motto, was ich nicht teilen muss, teile ich auch nicht.
Das diese Tendenzen vorhanden sind, kann man in auch hier im Forum nachlesen.
Die Ermöglichung einer gerichtliche Zustimmung anstelle des Einverständnis der Mutter hätte in der Praxis wahrscheinlich auch nicht zu einer Antragsflut geführt. Und ein nicht unerheblicher Teil der Klagen wäre wohl - mangels ausreichender Übereistimmung in Bezug auf der gemeinsamen Sorge - auch abgewiesen worden.
Aber die pauschale Ablehnung stempelt alle Väter weiterhin zu ein Elternteil zweiter Klasse.
Und verleztzt dabei weiterhin ein Grundrecht: es ist eine geschlechtliche Benachteiligung.
Und in diesem Zusammenhang bleibt nur die Hoffnung, das die Richter in Straßburg etwas mehr die grundsätzliche Menschenrechte und etwas weniger einzelne Probleme vor Augen haben.

Gruß, Rob (der selbst von diesem Thema überhaupt nicht betroffen ist)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.