Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Silence am 29.01.2003, 22:47 Uhr

Noch eine Anmerkung...

Also Rainer alles schön und gut, aber wer sollte denn die von Dir angesprochene Einzelfallprüfung übernehmen??? Die Ämter und Behörden in Deutschland sind ja jetzt schon gnadenlos überfordert. Bei uns hier z.B. will der Landrat im Landratsamt 150 Mitarbeiter einsparen. Da frage ich mich ernsthaft, ob da dann überhaupt noch jemand sitzt und "verwaltet"

Zum Thema zurück, ist doch klar, daß in dem Punkt die Ansichten von Müttern und Vätern weit auseinander gehen. Die Väter sind sicherlich in vielen Dingen benachteiligt. Aber wie in meinem Fall, wo Kind und Vater keinen Bezug zueinander haben, wäre ein anderes Urteil für mich eine Katastrophe! Ich will mit dem KV keinen Kontakt mehr haben, nicht wegen dem Kind, sondern weil ich ihn aus MEINEM Leben gestrichen habe! Hätte er dann das geteilte Sorgerecht müsste ich ihn jedesmal um Erlaubnis für jeden Kokolores bitten. Nein, das muß ich wirklich nicht haben! Obendrein würde ich einem geteilten Sorgerecht in meinem Fall schon nie zustimmen, da der gnädige KV schlappe 20 Monate und eine Klagedrohung gebraucht hat, um sich endlich mal zu bemühen, Unterhalt zu zahlen! Was soll so ein Loser mit dem Sorgerecht????

LG Sandra

 
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