Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von helena am 31.01.2003, 12:02 Uhr

Also hört mal: Warum zerfleischt ihr Euch hier eigenltlich gegenseitig? Das ist doch überhaupt nicht das Thema des Urteils!

Hallo!
Ich habe mir alle postings gelesen. Und denke folgendes:
Ich meine überall und jederzeit gibt es Einzelfälle und Ausnahmen. Aber der
Gesetzesgeber muß für alle eine einzige Bestimmung finden, die sicherlich
nicht jedem Recht ist, aber an denen sich alle zu halten haben. Im nachhinein
werden diesen "Einzelfällen und Ausnahmen"-Betroffenen schon dafür sorgen, daß
für sie ganz allein evtl eine andere Entscheidung getroffen wird.
Ich bin eine Frau und selbst betroffen (alleinerziehend und ledig). Dennoch
denke ich, daß ein Mann der sich eine Zeitlang um ein Kind gekümmert hat,
auch ein Recht auf das gemeinsame SR haben sollte. Und jeder Mißbrauch (egal vom
welchen Elternteil) ist es sicherlich schlecht für das Kindeswohl.
Aber wie jemand vorher gepostet hat: Warum soll ein Mann das SR für ein Kind
bekommen, den er noch nie hat sehen WOLLEN? Was wenn er sagt, die Frau wäre
egoistisch weil sie nicht abtreiben wollte? Ist das nicht ein pures Zeichen
der Verantwortungslosigkeit? Für mich schon und allein deshalb würde ich nie
zustimmen, daß in diesem Fall (meinem eben) der KV das gemeinsame SR erhält.
Er muß mir erst beweisen können, daß er sich grundlegend von dieser
Einstellung entfernt hat. Und das wird wohl lange dauert bis er das schafft.
Liebe Grüße!
Helena

 
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