Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 30.01.2003, 14:45 Uhr

Einzelfallprüfung

Hallo Sandra,

Einzelfallprüfung finde ich nur angebracht
wenn ein Vater sich sorgerechtswidrig ver-
hält, also z.B. auf Antrag der Mutter.
Die Annahme, ein ue Vater mit automatischer
gemeinsamer elterlicher Sorge ab Geburt
des Kindes stelle gleichsam eine potentielle Gefährdung des Kindeswohls dar,
finde ich schon krass und bezeichnend.
Ich denke, daß erst bewiesen sein muß, daß er ein schlechter Vater ist und ein
Vater nur dann ein guter Vater überhaupt sein kann, wenn grundsätzlich angenommen wird, daß er ein solcher sei.
Das Kind wurde gemeinsam gemacht und beide Eltern stecken gemeinsam in dem Kind, nur wenns m Grundannahmen geht, ist der Vater 'plötzlich' gleichsam unter
willkürbehaftete mütterliche 'Bewährungs-
aufsicht' gestellt.
Dies Perspektive wird nie hinhauen.
MfG Richie

 
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