Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 29.01.2003, 15:54 Uhr

Freut mich... *SteinvomHerzenfall*

Hi Patti,
das mag ja im Einzelfall - auc bei dir - sehr zutreffend sein, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn der Vater eine Nullnummer zieht.

Was mich bei der Urteilsbegründung unter anderem sehr stört ist folgendes:

"Will die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sie sich nur ausnahmsweise und nur dann so verhält, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden. "

Darin spiegelt sich ein ganz altes&übles Denken wider.

Das Denken und Handeln einer Mutter wird ohne weiteres nur vom Kindeswohl geleitet?

Das ich nicht lache!
Als hier im Forum vor einiger Zeit darüber diskutiert wurde, wurde nur mit dem Eigeninteresse der Mutter argumentiert, und weniger vom Wohl des Kindes gesprochen.

Sowas wie: Dann kann ich (die Mutter) nicht selber entscheiden (Urlaubsreise, Wohnortwechsel etc etc), etc etc.... aber nicht, dass sie (die Mutter) das Interesse des Kindes, sondern ihre eigenen lebensinteressen wahren wollen, mit Hilfe des alleinigen Sorgerechtes udn der dadurch erfolgenden Abschaltung anderer (väterliches) Interessen.

Übrigens glaube ich nicht, dass dieses Urteil das allerletzte Wort zum Thema ist.

Denn es wird pauschal festgelegt, dass die Elternrechte des Vaters weitgehend eliminiert werden und es wird nicht im Einzelfall geprüft und das könnte vor dem europäischen Recht dann anders gesehen werden.

Wie gesagt, im Einzelfall macht es sinn, den Erzeuger/Begatter oder was auch immer, auszusperren, aber das als Argument zuz nehmen, allen Betroffenen das Recht zu nehmen, ist sehr gewagt.

cu

 
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