Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 30.01.2003, 16:33 Uhr

Sag mal, Sandra, weisst du was du da schreibst? Und um was es hier geht?

Hallo Sandra,
bei solche Aussagen stellen sich meine Haare auf! Hier geht es eindeutig NICHT darum, solche Väter, die sich noch nie einen Deut ums Kind gekümmert haben zum gemeinsamen Sorgerecht zu verhelfen. Sondern um Väter, die sich kümmern und sorgen wollen, und um solche die das teilweise viele Jahre schon gemacht haben. Und was bist du? Tochter eines KV's? Da wo ich herkomme nennt man diesen Menschen Vater, oder Papa.
Und wie verstehe ich das, wenn du im nächsten Absatz schreibst dass dein leiblicher Vater nach der erneuten Heirat deiner Mutter nicht mehr auftauchte.
Warum der weitere Kontakt zum Vater damals dich, oder heutzutage irgendein anderes Kind aus der Bahn werfen soll, das musst du mir mal auch erklären...
Und die Einzelfallprüfung? Die macht, wie in allen anderen Familienrechtsangelegenheiten auch, das Familiengericht.
Gruß, Rob

 
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