Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 05.08.2010, 8:13 Uhr

Korrektur

Hallo savana2,

Du schriebst: ***''Das ABR hat doch immer noch derjenige wo das Kind lebt heißt dort werden die Umgangszeiten festgelegt (ausser wenns natürlich gerichtlich geregelt ist)''***

Solange innerhalb der gemeinsamen elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht (=ABR) nicht gerichtlich geregelt wurde, haben beide Elternteile das ABR!


MfG Richie

 
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