Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zusanna am 03.08.2010, 22:39 Uhr

und los geht es .....

Der Kindsvater, der heute hier bis abends anwesend war und einen auf liebenswert gemacht und sich mit "hab euch lieb" und Dackelblick verabschiedet hat, hat schon im zweiten Monat nur den halben Unterhalt gezahlt ( und das nach mehrmaliger Aufforderung, da ich ohne den Unterhalt gar nicht über die Runden komme ) Nachdem ich ihn eben telefonisch fragte, wann er mir das mitteilen wollte, meinte er, er hätte es vergessen und wollte es mir nicht so direkt sagen,.....ah ja..... . Er kann sein Lebensunterhalt nicht so runter schrauben. Btw. als ich für unseren Unterhalt sorgte und öfter im Dispo sein musste um seiner Unterhaltsverpflichtung seinem ersten Kind gegenüber nachzukommen, hat ihn das nie sonderlich gestört. Nun, kein Einlenken von ihm und ich weiß warum ich mit der Trennung im Grunde zufrieden bin. Ich muss nur aufpassen unsere Tochter nicht zu involvieren.
Was macht ihr mit eurer Wut ?
Was mache ich wenn er sich nicht ummeldet ? ( Er hat bereits seit Juli eine eigene Wohnung, ist aber hier noch gemeldet )
Was steht meiner Tochter denn überhaubt als Mindestunterhalt zu ? Sie ist 6 und er ist wie bereits geschrieben einem weiteren 10 jährigem Kind unterhaltsverpflichtet ( zahlte dort bisher 240 € ) . Er ist in der untersten Gehaltsklasse und wir leben in den neuen BL.

ich schnaube,..............zusanna

 
3 Antworten:

Re: und los geht es .....

Antwort von shinead am 03.08.2010, 23:24 Uhr

Hallo!

Wenn sich Dein Ex nicht freiwillig ummeldet, dann mahne ihn noch einmal (am besten schriftlich) mit einer Frist an dies zu tun. Verweise auf das Meldegesetz.
Tut er es nicht, wende Dich an das Bürgerbüro vor Ort und melde ihn zwangsweise ab.

Bezüglich des Kindesunterhalts:
Der Mindestunterhalt für eine 6-jährige beträgt 364 Euro. Dem KV steht allerdings das hälftige Kindergeld zu, also 93 Euro. An euch zu überweisen blieben dann noch 271.

Dem KV müssen zum Leben mindestens 900 Euro bleiben. Verdient er also bei zwei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren nicht mindestens 1442 Euro netto handelt es sich um einen sogenannten Mangelfall. Hier muss der Unterhalt anders berechnet werden.

Wenn er nicht (regelmäßig) zahlt: Wende Dich an das Jugendamt richte ein Beistandschaft ein. Dann regelt das Jugendamt alles bezüglich des KU inklusive eines Titels...

Lieben Gruß
Corinna

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kannst ihn abmelden nach unbekannt

Antwort von shortie am 04.08.2010, 8:32 Uhr

Hallo,

das Verschweigen von unangenehmen Dingen kenn ich auch, wird hier auch praktiziert.
Geld wollte er auch nie ansprechen, weil ich dann immer so komische Fragen stelle ... ("Was meinst, wovon wir jetzt ein Jahr gelebt haben, ohne jegliche Unterstützung von dir?" "Keine Ahnung, das musst DU doch SELBST wissen!" Aber sonst groß auf MEINE Kinder sind mir so wichtig, MEINE Familie etc.pp., ... kennt man alles!)

Meiner wollte nicht ausziehen, nachdem er hier zunächst unerlaubt eingezogen ist, und als er raus war, hat er sich nicht abgemeldet. Relativ formlos genügte ein Termin in der Meldestelle, und dann war er abgemeldet. Nach unbekannt verzogen.
Das gibt evtl. Ärger auf seiner Seite, denn natürlich reicht es solchen Herren nicht, dreimal darauf hinzuweisen, dass man es tun wird und im Anschluss, dass man es getan hat ... Nirgends gemeldet und nichts davon gewusst ... Dabei hätte er so schön mit uns eine Bedarfsgemeinschaft bilden können, und Hartz IV beziehen, damit er wenigstens ein Einkommen hätte. Ich hätte mich dann eben auch arbeitslos melden sollen, und das wäre so schön gewesen ... Herr, schmeiss Hirn vom Himmel, BITTE!!!

Bei mir war es wichtig, da er freiwillig bzw. absichtlich über kein Einkommen verfügt, dass ich Leistungen nach UVG beantragen kann. Der Nachweis war dann somit erbracht, dass ich alleine wohne.


Jetzt läuft alles desbezüglich gut.

Allerdings funktioniert nichts, wo er direkt involviert ist. Gerade wieder zwei Tage erlebt. Grausam. Die armen Kinder!

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Nachtrag

Antwort von shortie am 04.08.2010, 8:48 Uhr

Ich korrigiere:
Wenn sein Wohnsitz bekannt ist, kann das evtl. doch anders sein. Mein Ex ist wirklich verschwunden nach Unbekannt und hatte keine Wohnung.

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