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Geschrieben von mamafürvier am 03.08.2010, 11:42 Uhr

Frage zu ASR und GSR

Mich wundert im Nachhinein, wie easy mir das ASR für meine beiden Großen zugesprochen worden ist. Immerhin war ich mit deren Vater verheiratet.

Mein Anwalt beantrage mit der Scheidung den Behalt der gemeinsamen Wohnung (er ging aber nicht also ging ich) und das ASR. Das bekam ich umgehend. Wir hatten 1 Termin beim JA, zu dem der werte Papa nicht erschien, sein Desinteresse damit bekundete... und schwups hatte ich das ASR. Er hat auch niemals Anstalten gemacht es ändern zu wollen

Beim JA nahm man zur Kenntnis, daß Papa nicht da ist. Mama wurde gefragt wer mehr für die Kinder da war. War ich zwar aber da wir eine ganze Weile in Wechselschichten arbeitet übernahm er oft auch 50% der Betreuung.

So weit ich verstanden habe ist es heutzutage fast unmög ich einem Elternteil das SR zu nehmen.
War es vor fast 20 Jahren einfacher oder hatte ich nur Glück?

lG mf4

 
6 Antworten:

Re: Frage zu ASR und GSR

Antwort von Petsy am 03.08.2010, 11:48 Uhr

Bei mir ging es nach der Scheidung auch so einfach, ist aber auch schon 9 Jahre her.
Er hat auch nie versucht, es zu ändern. Kümmert sich aber auch nicht und zahlt schon gar nicht!!!

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Re: Frage zu ASR und GSR

Antwort von Patti1977 am 03.08.2010, 12:06 Uhr

Sorgerecht war bei uns nicht einmal Inhalt der Scheidung. Dafür hätte ich einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Meinem Vater wurde es damals per Gericht aberkannt aber das ging über 2 Instanzen obwohl er sich nicht kümmerte. Aber war DDR-Recht gewesen. Ist ja auch wieder was anderes.

Aber ich denke, durch die Medienpräsenz und Fortschritte in der Gleichberechtigung sowie Anerkennung der Rechte des Vaters, geht es heute nicht mehr so einfach.

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Re: Frage zu ASR und GSR

Antwort von +emfut+ am 03.08.2010, 12:09 Uhr

Die gesetzlichen Regelungen waren damals völlig anders, das kann man gar nicht vergleichen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage zu ASR und GSR

Antwort von Danie1710 am 03.08.2010, 12:56 Uhr

Ich habe es für meine Tochter erst nach 6 Jahren bekommen im Oktober 2009 - bei der Scheidung blieb es beim gemeinsamen Sorgerecht - hatte auch niemand danach gefragt damals.
Der KV hat sich nicht gekümmert, auf keinerlei Schreiben vom JA und Gericht reagiert.
Ebenso war es bei der Namensänderung - die wir seit Anfang des Jahres auch durch haben.

LG
Danie mit CHIARA *13.07.03 + ALESSANDRO *11.04.09

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an die ausgangsposterin udn danie1710

Antwort von PatriciaKelly am 03.08.2010, 19:13 Uhr

danie warum schreibst du die namen deiner kinder GROß??? hast du die vornamen ändern lassen???geht das mal eben???? könnte ich dann z.b einen vornamen streichen lassen??

ich hab 2,5jahre für das ASR gekämpft....wenn der kv nich so zicken gemacht hätt hätt ichs eher bekommen,vom richter aus war das nichmal das problem,mein ex hat rumgezickt

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Re: @PatriciaKelly

Antwort von Danie1710 am 03.08.2010, 20:00 Uhr

Nein, habe die Namen nicht ändern lassen.
Meine Kinder haben beide 2 Namen - aber das sind ihre Rufnamen!
Bei meiner Tochter war es der Familienname der geändert wurde - sie wollte es selbst auch so - ich hatte nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen.

LG
Danie

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