Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 03.08.2010, 9:54 Uhr

Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html

Einige hier dürfte das betreffen.
LG terkey

 
35 Antworten:

Das wurde Zeit - endlich!

Antwort von Ralph am 03.08.2010, 10:01 Uhr

Und bevor hier einige sich erst einmal ereifern... das GSR soll das Gericht anordnen, WENN ES DEM KINDESWOHL ENTSPRICHT. Bei Vätern, die sich nicht kümmern, dürfte das wohl nicht der Fall sein und deshalb von vornherein nicht in Frage kommen. Aber manchen Müttern, die hin und wieder entlarvend von "MEINEM Kind" schreiben, wird endlich das Machtmittel "Kind" aus der Hand genommen.

Gut so, das war überfällig!

LG
Ralph/Snoopy

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von vallie am 03.08.2010, 10:19 Uhr

ich hoffe nur, daß der kv meiner tochter das nicht liest und auf irgendwelche schrägen ideen kommt.
MEIN KIND ist 1995 geboren, also nicht wesentlich älter, als das kind um das es ging....

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von Keks10 am 03.08.2010, 10:29 Uhr

d.h. ein unverheirateter vater bekommt automatisch von geburt an das gem. SR.....???

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 10:31 Uhr

Nein, er kann es einklagen so er sich kümmer und das Gericht sieht das er interesse hat. Was bringt es wenn man es einem Vater zuteilt und er keinen Kontakt hält - so einer wird es nicht bekommen.

Es gibt genung Väter die sich seit Jahren kümmern, tun und machen und die werden es sicher bekommen.

Allerdings kenne ich midensten zwei Fälle in denen die Väter aus Angst vor represalien der KM es dennoch nicht einklagen werden.

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un dich kenne väter, die es nur haben wollen, um der ex einen rein zu würgen

Antwort von Keksraupe am 03.08.2010, 10:41 Uhr

die sich dann aber komplett querstellen bei sämtlichen unterschriften, die 30km oder weiter weg wohnen, und weder für ein konto noch für die Einschulung kommen würden, geschweige denn für so etwas wie einen Hortbetreuung...

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Re: un dich kenne väter, die es nur haben wollen, um der ex einen rein zu würgen

Antwort von Mrs. Chocolate am 03.08.2010, 10:51 Uhr

Solch einen Vater kennen mein Sohn und ich leider auch :-( Dieser Vater hat sogar das gemeinsame Sorgerecht und dann den Kontakt zum Kind abgebrochen - Nun das Sorgerecht wieder zurück zu erlagen, ist schwierig.

Bleibt zu hoffen, dass möglichst wenig dieser Exemplare von der neuen Gesetzesregelung Gebrauch machen...

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von susafi am 03.08.2010, 10:53 Uhr

na klasse... das wird für viel Wirbel sorgen... ich darf hoffentlich von "meinen" Kindern sprechen... die Väter kümmern sich eh null und nix... wenn das mein Ex mitbekommt dann klagt der sich das sicher ein, obwohl er sein Kind nur 3 mal in 18 Monaten gesehen hat, das letzte Mal im Dez. 09, und sich auch nie nach ihr erkundigt... was ihm aber nicht von seiner Meinung abbringt er müsse das Sorgerecht haben

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von Petsy am 03.08.2010, 10:55 Uhr

Ich freu mich sehr für die Väter (und deren Kinder ), die sich kümmern wollen, und wo die Mütter es ihnen bisher unmöglich gemacht haben!
Aber da gibt es natürlich auch die umgekehrten Fälle...bleibt abzuwarten, wie die Gerichte jetzt damit umgehen!

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Mädels Hallo!

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 10:55 Uhr

Solche Väter werde es nicht bekommen, es ist ja nicht so das man da beim JA ein Kreuzchen macht und der Fall ist erledigt. Das wird geprüft, das JA gibt Stellungnamen ab usw. und die kennen ja idR ihre Pappenheimer, also einer der nie kooperativ war und auch sonst wenig interesse zeigte wird es nicht bekommen, aber einer der sich Jahre schon kümmert und sein SR auch als Sorgepflciht sihet der wird es bekommen und für die wurde es letzten Endes auch gekippt.

Also jetzt mal cool bleiben meine Lieben!

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Re: Mädels Hallo!

Antwort von vallie am 03.08.2010, 10:59 Uhr

allein deswegen, mir ärger zu bescheren, daß ich NOCHMAL die hosen runterlassen müßte, allein DAS wär dem erzeuger eine klage wert.

er muß sich beeilen, in 3 jahren ist das kind erwachsen.

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Re: Mädels Hallo!

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 11:02 Uhr

Valli, ich glaube du mußt dir keine Sorgen mehr machen, die Richter werden schon genau hinsehen wo es Sinn macht und wo nicht.

Ich begrüße das Urteil, mir ist aber auch klar das jetzt die gerichte viel Arbeit haben werden - die JÄ auch - und das viel spinner jetzt auf einmal interesse heucheln.

...aber wie gesagt, die Richter werden schon ein gutes Händchen haben.

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Re: Mädels Hallo!

Antwort von vallie am 03.08.2010, 11:06 Uhr

na dein wort in gottes ohr.
prüfen müssen sie aber doch, zudem hat meine meinung über richter gelitten.

grundsätzlich ist es aber gerecht.

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gemischte Gefühle...

Antwort von season am 03.08.2010, 11:08 Uhr

für die Väter freut es mich, die wollen und die KM es ihnen schwer macht...

Bei uns ist es so, das der Papa ihn regelmäßig holt usw. Er kann jederzeit, wie er mag, hat sich aber so eingependelt mit jedes 2. WE. Ich bin mir aber sicher, nur um es schwarz auf weiß zu haben würde er es auch einklagen.

Damit "ich nicht das letzte Wort habe". Der Umgang funktioniert ja ganz gut...wobei mir schlecht wird, wenn ich dran denke, er würde sich über jeden Kack mit aufregen.

Schwierig. Ich hoffe es bleibt bei uns so, wegen jeder Unterschrift hinterherrennen wäre jetzt nicht so der Hit. Wir haben noch 12 Jahre bis zur Volljährigkeit. Würde mühsam werden...

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Re: Mädels Hallo!

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 11:08 Uhr

Ich hab ja nun auch schon viel erlebt...,


ABER!

Ich glaube an das Gute und an die Gerechtigkeit, das laß ich mir auch nicht nehmen!

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Re: Mädels Hallo!

Antwort von Mrs. Chocolate am 03.08.2010, 11:11 Uhr

Grundsätzlich begrüßen tue ich das Urteil auch. Und auf die Gerichte kommt einiges an Arbeit zu - Trotzdem fänd ich die Möglichkeit gerechter, das gemeinsame Sorgerecht (bei Desinteresse, ständiges Querschlagen, usw.) auch wieder leichter aberkennen zu lassen. Aber das würde wohl leider zu kompliziert werden.

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versteh ich nicht

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 11:11 Uhr

Also ich hab bisher eine Unterschrift in 4 jahren gebraucht..., verstehe das nicht mit dem ewigen reden von "hinterherrennen von Unterschriften"

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Was bringts?

Antwort von shinead am 03.08.2010, 11:11 Uhr

Wenn ich mir überlege weshalb ich bisher meine Negativbescheinigung vorlegen musste...
- Sparbucheröffnung
- Kindergartenanmeldung

Irgendwann kommt dann noch die Schulanmeldung und die Eröffnung eines Girokontos dazu...

Was bringt es?
Die paar Unterschriften die man dann abgeben kann...
Und wenn es läuft ist es doch eh egal. Wenn man sich versteht und kommuniziert gibt es die Infos doch sowieso...

Gruß
Corinna

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ich musst enachweise erbringen, bob

Antwort von Keksraupe am 03.08.2010, 11:21 Uhr

ich brauchte den nachweis über das alleinige SR bei den 3 Kindergärten, beim hort, in der Grundschule und beim Konto, vorher auch beim Sparbuch, das gabs auch noch. Außerdem beim Sportverein, beim Voltigieren und bei den Reiterferien. Sonst noch wa? Ach ja, beim ummelden auch, als wir umgezogen sind, und das sind wir schon 4mal (leider)

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Re: versteh ich nicht

Antwort von season am 03.08.2010, 11:21 Uhr

echt? Dann ist wohl paar mal versäumt worden bei dir. Ich musste schon so oft das Negativatest vorlegen, es ist ja nur drei Monate gültig.
Kontoeröffnung, Ausweis beantragen, Schule anmelden. Sogar die Logopädin wollte eins?! Vielleicht kommts ja nicht so schlimm, da ich ihn eh immer mit einbeziehe, trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl.
Müsste er beim Klagen selbst bezahlen?

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Re: versteh ich nicht

Antwort von bobfahrer am 03.08.2010, 11:24 Uhr

Müsste er beim Klagen selbst bezahlen?

Davon geh ich aus, ausser er bekommt da auch PKH!

Also kümmernde Sorgeberechtige werden ja die Untschrift auch leisten, den sie handeln ja im Interesse des Kindes, davon geh ich mal aus...

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Ich verstehe es auch nicht

Antwort von +emfut+ am 03.08.2010, 11:24 Uhr

Wir haben das GSR, der Vater wohnt 1.000 km weit weg, war auch schonmal ganz verschwunden. Derzeit ist er zwar kooperativ, so grundsätzlich, aber über die Entfernung und mit seinem miesen Zeitmanagement sind die Bedingungen trotzdem nicht optimal.

Jeder, wirklich JEDER, der sich mit der Materie auskennt, sagt mir, daß ich unter diesen Umständen das ASR sofort bekäme, wenn ich es einklagen würde. Soll ich was sagen: Der Leidensdruck ist nicht hoch genug, deswegen habe ich es noch nicht getan und schiebe es weiter vor mir her. Es gibt deutlich wichtigere Baustellen in meinem Leben. Das GSR beeinträchtigt meinen Alltag nur minimal.

Und dann:
Ehemals verheiratete Eltern leben seit vielen Jahren mit dem Zwangs-GSR - und ich habe nicht den Eindruck, daß es diesen Eltern, auch nahc der Trennung, erheblich schlechter geht als den unverheirateten, die mit dieser "Hürde" nicht leben müssen. Bringen die sich reihenweise um? Gibt es Sammelklagen, Gesetzeseingaben, Protestschreiben an die Abgeordneten? Nein - eben weil der Leidensdruck nicht so stark ist, daß man so was macht.

Das GSR ist mehr ein psychologisches "Problem" als eines, das Auswirkungen auf das Real Life hat.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: versteh ich nicht

Antwort von Patti1977 am 03.08.2010, 11:28 Uhr

Nicht immer, Unterschriften sind ein herrliches Mittel um den Ex schön hin- und herzappeln zu lassen. Man kann Druck damit aufbauen, Eigeständnisse fordern, Umgang dagegen anders regeln als vorher gegen den Willen desjenigen, der die Unterschrift braucht.

Kenn ich von einem sich kümmernden Vater. Unterschrift auf dem Zeugnis gabs von ihm aber bisher nie. Kann er ja nichts damit erreichen. Bei Anmeldungen / Konto etc. schon. Wenn ich die Unterschrift für etwas brauchte, was meine Zeit mit dem Kind betraf, dann hat er das gnadenlos ausgenutzt.

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Re: versteh ich nicht

Antwort von season am 03.08.2010, 11:30 Uhr

Mein Ex ist selbst noch ein Kind... nicht nur in Sachen Organisation. Phu, naja, wird schon werden...

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Re: Was bringts?

Antwort von mamafürvier am 03.08.2010, 11:31 Uhr

Ich mußte in meinem ganzen Leben als Mutter nun schon fast 24 Jahre bisher 2 mal nachweisen, daß ich das ASR habe (Kontoeröffnung und KInderreisepässe) sonst hat es niemals irgendwo jemanden interessiert.
Egal ob KiTa, Schule oder weiß der Geier wo habe ich alles allein machen und anmelden können.

Ich hatte für alle meine Kids immer das ASR und so viel die beiden Väter sich einbringen wollten habe ich sie einbezogen. Während sich der eine kaum interessierte tut es der andere, ist da wenn was ist, kümmert sich um die Kinder, wir sprechen wichtige Dinge ab, teilen Kummer der Kids usw.

... und dazu muß man das SR nicht teilen.
Entweder 2 haben Interesse daran auch weiterhin als Eltern für die Kinder da zu sein oder nicht.

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kann ich nur zustimmen

Antwort von mamafürvier am 03.08.2010, 11:34 Uhr

Das GSR ist mehr ein psychologisches "Problem" als eines, das Auswirkungen auf das Real Life hat.



Ob ASR oder GSR... was man draus macht, ob und wie weit beide zusammen für die Kinder da sein wollen... macht den feinen Unterschied.

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das GSR

Antwort von angry.me am 03.08.2010, 13:31 Uhr

ist erstmal "nur" ein psychologisches Problem. Aber in Einzelfällen kann es sich zu einem realen ausweiten, wenn der KV dann eben noch das ABR beantragt. Ich kann ein Lied davon singen. Ich finde ganz prinzipiell auch erstmal, dass kümmernde Väter das SR haben sollten. Dieses Sich-Kümmern sollte aber real sein und nicht ein Machtakt sein, um der Ex eins auszuwischen. Ich kenne da auch Fälle aus meinem Bekanntenkreis (und meinen Ex #1), die es sogar schaffen, an ihren Umgangswochenenden das Kind fremdbetreuen lassen, nur damit sie offiziell ihrer "Pflicht" nachgegangen sind. da hoffe ich doch sehr, dass urteilende Richter in die Verantwortung genommen werden und gut überdacht urteilen (wovon ich persönlich [noch?] nicht wirklich überzeugt sein kann)...

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von berita am 03.08.2010, 15:35 Uhr

Naja, es ist nicht so schlimm, wie ich befürchtet habe, nämlich dass die Väter automatisch das Sorgerecht bekommen.

Dass mein Ex vor Gericht geht, ist sehr sehr unwahrscheinlich, denn er hätte eh keine Chance.

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Re: Sorgerechtsregelung verfassungswidrig

Antwort von ursel66 am 03.08.2010, 18:08 Uhr

Gibt es eigentlich auch irgendwann mal Urteile, die die SorgePFLICHT betreffen????
Mein Sohn will seinen Vater kennenlernen, der will nicht......... tja, Kind hat Pech gehabt. Sollte dieser Erzeuger - mehr ist er bisher nicht - jetzt auf die Idee mit Sorgerecht kommen
Hätt ich eine weitere Baustelle, die mich Kraft kostet. Kind nie gesehen, sich nie interessiert - dürfte!? er keine Chance haben. Aber meine Gedanken würden Achterbahn fahren.........
Für kümmernde Väter kein Thema - sollen sie gerne haben. Aber Pflichten müssten auch eingeklagt werden können.

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ich hab da noch was zu gefunden...

Antwort von angry.me am 03.08.2010, 22:07 Uhr

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/3/0,3672,8095747,00.html

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eher unsinnig

Antwort von Richie am 03.08.2010, 23:05 Uhr

Hallo bobfahrer,

ich halte solch eine Prüfung kurz nach der Geburt für unsinnig.

Was sollte da denn geprüft werden?


Wer hat denn die pauschale Sorgefähigkeit der ue Mütter nach Geburt 'geprüft'?


Mit der Prüfung wird doch wieder eine indirekte (Vorerst-) Diskriminierung der Väter durch die Hintertür wieder eingeführt.

Was soll da denn auch 'geprüft' werden?

Wie soll ein Interesse zeitnah nachgewiesen werden bei Blockade seitens der Mutter? Wie soll ein Interesse zeitnah nachgewiesen werden wenn Mama unbekannt verzieht?

Wie soll ein Vater, den die Mutter nicht angegeben hat, zeitnah seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen, und wer soll die solchermaßen von der Mutter mutwillig erzeugten Kosten tragen?


Es gibt also per se schon genug Fallstricke für 'Väter', warum dann so eine unsägliche 'Prüfung'?

Ich finde so eine Vorstellung einfach lächerlich und abstrus.


MfG Richie

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@ Richie

Antwort von shinead am 03.08.2010, 23:49 Uhr

Ach ja...

"Mit der Prüfung wird doch wieder eine indirekte (Vorerst-) Diskriminierung der Väter durch die Hintertür wieder eingeführt."
*gähn* Es gibt keine Gleichberechtigung! Wir leben in einer ungerechten Welt. Der Verdienst von Frauen ist niedriger als der von Männern. In den Führungspositionen der Wirtschaft sitzen mehr Männer als Frauen. Wenn dort Frauen sitzen, dann haben die kein Kinder.
Wer bleibt für die Kinder zuhause und hat so einen Knick in der Vita? Die Frauen. Nur relativ wenige Väter nutzen überhaupt die ihnen zustehenden Vätermonate... (20%)
Wer ist überproportional als Alleinerziehend eingestuft? Wer trägt hier das Armutsrisiko? Die Frauen!

Der klagende Vater hatte sich jahrelang gekümmert. Nach der Trennung sollte er das nicht mehr tun - OK, da kann ich verstehen dass eine Klage auf Sorgerecht möglich sein soll.

Aber sonst?

Väter haben die Möglichkeit sich aus der Erziehung komplett zurück zu ziehen. Ich habe keine Handhabe gegen einen Vater der noch nicht einmal das Besuchsrecht wahrnehmen möchte. Ich kann ihn nicht zwingen seinen Sohn zu sehen und ihm zu erklären warum er nicht "da" ist. Ist das gerecht?
Soll eine Mutter in vergleichbarer Situation (die wirklich belastend ist!) auch noch das alleinige Sorgerecht einklagen müssen um ein Sparbuch eröffnen zu können?

Ich habe schon weiter unten geschrieben, dass das GSR total überschätzt wird. Ich habe meine Negativbescheinung für das Sparbuch und für die Kita gebraucht. Ansonsten ist sie vollkommen irrelevant. Für einen Ausweis wäre sie noch notwendig und später für die Einschulung.
Toll... Das bessert auch nicht das Besuchsrecht!
Und das sollte doch besser umgesetzt werden! Es muss schneller umgesetzt werden. Keine jahrelangen Prozesse, keine Auswege. Selbst einem Inhaftierten müsste ein betreuter Umgang zugesprochen werden. In angemessener Umgebung selbstverständlich. Aber, es muss umgesetzt werden. Das alles hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun!

"Wie soll ein Interesse zeitnah nachgewiesen werden wenn Mama unbekannt verzieht?"
Unbekannt verzogen kann niemand innerhalb Deutschlands sein. Wer eine Art der Kindesentführung ins Ausland anstrebt handelt kriminell. Solche Individuen sollte man nicht bei einer Gesetzgebung außerhalb des Strafgesetzbuches berücksichtigen.
Sonst müsste man auch Väter mit ausländischem Pass geißeln - wollen wir das?

Gruß
Corinna

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Re: @ all

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 8:48 Uhr

Jetzt mal abwarten wie die Politik das Gesetzt auf den Weg bringt, ob GSR ab Geburt oder wie auch immer..., in ein paar Wochen wissen wir mehr...

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falsches Kriterium

Antwort von Richie am 04.08.2010, 9:07 Uhr

Hallo shinead,

von ''Gleichberechtigung'' insgesamt war auch keine Rede.

H i e r geht es um die Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge und nicht um Verdienst und Führungspositionen von Frauen.

'Gleichberechtigung' herrscht sowieso erst wenn auch Frauen sich in den ganzen Dreck- und Todesberufen, in den Berufen mit Schwerarbeit und Gefahren und eben auch in Führungspositionen 'gleichberechtigt' erweisen.

Na, Frauen können sich der Verantwortung auch entledigen durch Schwangerschaftsabbrüche, und tun dies auch ausgiebig.
Eltern können ihre Kinder zur Adoption freigeben oder in Heime abschieben.

Sicher muss auch das Umgangsrecht stringenter durchgesetzt werden, aber ich sage mal: eins nach dem anderen.


Elterliche Sorge bedeutet Erziehungsrecht.
Wie möchtest Du Väter überprfen, um urteilen zu können, ob sie dem Kindeswohl verpflichtet sind?


MfG Richie

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Re: @ Richie

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 9:10 Uhr

Willst Du das wirklich aufrechnen? Nach dem Motto: "Ihr habt die Führungspositionen, dafür wollen wir die Kinder!"

Öhmm....
Ich will lieber eine Führungsposition und dafür die Kinder teilen.....

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falsche Methode

Antwort von Richie am 04.08.2010, 9:42 Uhr

Hallo emfut,

es macht wenig Sinn, eine Diskussion zu führen, bei der Fragen mit Gegenfragen 'beantwortet' werden.


MfG Richie

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