Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 04.08.2010, 14:09 Uhr

Was bringt das GSR wirklich?

Hallo,

was bringt einem Vater (umgekehrt Mutter) das GSR wirklich?

Das ABR hat doch immer noch derjenige wo das Kind lebt heißt dort werden die Umgangszeiten festgelegt (ausser wenns natürlich gerichtlich geregelt ist)

Ok,d er Vater darf über Umzug mitbestimmen.
Heißt das sie dürfen dann nicht mal 10 km weiter weg ziehen oder gehts da um weiteren Umzug (das durfte man auch vorher nicht wegen behinderung des Umgangs)

Der VAter darf mitentscheiden welcher Kiga/Schule.
Gibt es 2 Kigas wird da nicht eher berücksichtigt wie es zb der Mutter eher passt (zb vom Weg her wenn sie arbeitet) als das vom Vater gewüschte?

Sollten nicht eher gewisse Bereiche die das tägl.Leben betreffen ausgeklammert werden da der Tagesablauf ja nun im Bereich des täg. Betreuenden liegt?

Was wenn der vater der Meinugn sit Hauptschule reicht aber die Mutter die REalschule will.
WER entscheidet dann?
Meiner Ansicht nach der sich tägl. ums Kind kümmert, Hausaufgaben macht usw.
Oder wieder das Gericht?
Und wer bezahlt das??

In der Zeitung steht dass Väter ohne GSR oft nach 2 J keinen Kontakt mehr haben, wollt ihr mir allen ernstes erzählen das läge am GSR???
Das die Väter dann mehr Kontakt halten?
Das ist doch lächerlich.

Und wenn die Mütter nicht wollen fällt diesen dann eben was anderes ein, bravo.
Er darf über die GEsundheit mitentscheiden, einer ist für der andere gegen 6fach Impfung, wer "gewinnt"?
NAtürlich ist es irgendwo richtig dass es von Geburt an geteilt wird aber nun Dinge zu ändern die vielleicht schon Jahre so sind halte ich für den falschen weg.

Es wird so dargestellt dass das allheilmittel GSR ist auf dem Weg zu Vater-Kindbeziehung.

Ich habe da aber so meine Zweifel.

Und bei untershciedlicher Auffassung der Erziehung soll es eher nicht geteilt werden.
Warum dann nicht??
HAben wir nicht alle versch.Auffassungen?
Wo leigt der Unterschied, der KV sieht das Kind so oder so.

Welche Vorteile hat also konkret der VAter, öfter sehen wird er sein Kind wohl nicht, UGR hat er ja eh, also gehts dem Vater darum macht zu haben, mitzuentscheiden, das wird dem Kind wohl völlig egal sein, also was hat das mit Kindswohl zu tun?

Oder hat das SR doch mehr Vorteile?

Das sind so meine Gedanken dazu.
ICh würde es ihm jetztm nichehr t freiwillig einräumen (ich wollte aber er hatte nie ZEit) würde aber kein Drama draus machen wenns dann eben so wäre.
Aber bestimmt gibt es andere Paare bei denen das wirklich schlimm ausartet.
Und was kann der KV dann tun was er jetzt nicht kann.

 
18 Antworten:

Re: Was bringt das GSR wirklich?

Antwort von kevome* am 04.08.2010, 14:24 Uhr

Gegenfrage: Was stört am gemeinsamen Sorgerecht wirklich?

Zum einen kann derjenige bei dem das Kind lebt auch bei gemeinsamen Sorgerecht alle Dinge des täglichen Lebens sowieso allein entscheiden. Und eine zweite Meinung und gemeinsame Konsensfindung, wenn der Vater sich fürs Kind interessiert, kann doch durchaus auch für die Mutter erhellend sein.

Zeigt der Vater kein Interesse und möchte nur den Titel "Gemeinsames Sorgerecht" sein eigen nennen, so stört es auch nicht wirklich. Ich habe in den 7 Jahren, die ich geschieden bin, zumindest noch keine gravierenden Nachteile dadurch gehabt. Kontoeröffnung ist ein Punkt, wo ich den Vater gebraucht hätte. Aber meinem Kind ist es egal, ob sein Sparkonto offiziell auf meine Namen läuft und die Beantragung des Reisepasses war der 2. Punkt. Den Personalausweis gibt es dafür ohne Unterschrift des zweiten Elternteils und in die meisten Länder kann man auch damit Reisen.

Es wird also viel Geschrei um nichts gemacht.

Gruß Kerstin

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Re: Was bringt das GSR wirklich?

Antwort von Savanna2 am 04.08.2010, 14:28 Uhr

Meine Frage war ja was sich dadurch ändert, ich brauch zb das einverständniss zum Kiga.

Was ist wenn zb ihr Vater sie in den anderen Kiga haben will, ich da aber einen wesentlich weiteren Weg hin hätte.

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Re: Was bringt das GSR wirklich?

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 14:32 Uhr

Mal zwei Beispiele:
A: Eltern Steuerberater, Kind lebt bei der Mutter die ASR hat.
Mutter ist Megaehrgeizig, Kind ist in der 3. Klasse und hat Kontakt zum Vater aber ohne Übernachtung, darf aber eine Woche im Jahr mit dem Sohn in den Urlaub. Mutter macht seit der ersten Klasse Terror bei den Lehrern das es zu wenig Hausaufgaben gibt, die Kinder nicht genug gefördert werden und das die Leher eh faule Säcke sind. Alle inkl Rektor lassen sich einschüchtern, den sie wollen nicht schuld sein das die zukünfige Elite des Landes an Ihrer Schule scheitert. Kind soll auf´s Internat. Vater traut sich nichtmal Umgang einzuklagen aus Angst vor der Mutter.


B: Mutter Arbeitet 70% als Krankenschwester, hat ASR - Vater ist Angestellter - trennung vor 5 Jahren, Kind (Bub) ist 13 Jahre alt.
Umgang ist nicht geregelt, der Vater traut sich ebenfalls nicht den Umgang einzuklagen aus Angst vor represalien, hilft aber beim Umzug, Tapeziert usw um die Mutter wohlwollend zu stimmen. Je nach Hormonhaushalt der KM ist der Umgang regelmäßig oder eben nicht.

Ich hoffe und wünsche beiden Väter die Kraft sich endlich mal hinzustellen und Ihre Rechte einzuklagen, inkl GSR sowie geregeltem Umgang.

In beiden Fällen sehe ich für die jungs vorteile, zumal in Bsp 2 der Junge über kurz oder lang eh zum Vater ziehen wird, das ist imho zu sehen - laß den mal 15 werden..., aber wenn der Vater weder GSR nocht Umgang hat?

Für diese Männer begrüße ich dieses Urteil und ich hoffe die Politik ist sich Ihrer Verantwortung bewußt.

(Die Frau aus Bsp A kenn ich auch persönlich und im Ernst, bei deren Weltanschauung kannst du dich nur übergeben. Ach ja, und da mein Sohn nur auf die Realschule kommt und ich auch noch voll zufriden damit bin -sogar froh bin ihm das G8 zu ersparen hab ich als Vater nat. versagt. Aber das hat mit dem Thema hier nix mehr zu tun....)

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Re: Was bringt das GSR wirklich?

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 15:45 Uhr

Im Zweifel entscheidet ein Gericht - und da gewinnt dann der mit den besseren Argumenten.

Wirklich dauerhaft (!!!) blockieren kann ein GSR-Vater nichts. Als Temi operiert werden sollte und der Vater die Unterschrift nicht rechtzeitig heranbrachte, hätte ein Familienrichter die Zustimmung innerhalb von 24 Stunden ersetzt - und es war KEINE Notfall-OP. Wenn ich einen Ausweis brauche und die Unterschrift verweigert wird, dann ersetzt das ein Richter. Und das macht ein normaler Richter drei Mal, dann hat die Mutter wieder das ASR. Eine dauerhafte Blockade ist nicht möglich. Punkt.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 04.08.2010, 16:52 Uhr

was bringt einem Vater (umgekehrt Mutter) das GSR wirklich?


-ständiges Kontra, Vatter will nicht, Grund gibts keinen, außer daß es auf jeden fall entgegen meiner Meinung laufen muß
- ständiges Diskuttieren, weil er wieder ne Unterschrift nicht geben will, z.B. zu ner Nntwendigen OP im Januar, zur Beschulung in einer Förderschule (gibt nur diese Möglichkeit) oder weil er die schulmedizinische Behandlung des Kindes verweigert (und ihm auch seine Medikamente nicht gibt, wenn Kind bei ihm ist, jedesmal müssen wir danach auf Notfallzäpfchen zurückgreifen) etc.

Mir bringt das gemeinsame Sorgerecht bei so einem Vatter überhaupt nichts außer Ärger und Diskuttieren (und ich handel nun wirklich bei allen Entscheidungen im Sinne des Kindes und nicht einfach frei Schnauze nach Lust und Laune).

Bin ja mal gespannt, ob er beim Ummelden auch wieder mauert, wir sind ja letzte Woche umgezogen, er selber ist ja in eine andere Stadt in ein anderes Bundesland gezogen, wir sind innerhalb der Stadt umgezogen.

Selbst Ärzte, Kindergarten und Förderschule sagen schon, daß sie einen solchen Querulanten als Vater selten haben, hauptsache boykottieren was die Ex sagt, egal obs gegen das Kindeswohl ist.

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Re: Dreierbande

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 17:42 Uhr

Und nur weil dein KV ein besonders harter Fall zu sein scheint sollen alle andere daruf verzichten?

Nochmal zum mitschreiben damit auch du es kapierst:

Das Gesetzt ist für Väter die sich einbringen, die seit Jahren zum Wohl des Kindes mit der Mutter zusammenarbeiten und es dennoch nicht von der KM bekommen!

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Re: Bobfahrer

Antwort von Dreierbande am 04.08.2010, 18:12 Uhr

Ich habe auf die Frage der TE geantwortet, und nicht geschrieben, daß andere darauf verzichten sollen.
Das was ich schrieb ist meine persönliche Erfahrung und Meinung und nicht eine Bewertung des Gesetz (nur nebenbei erwähnt, daß du es auch kapierst).

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Was für ein Vater bobfahrer und klar

Antwort von Savanna2 am 04.08.2010, 18:14 Uhr

wenn sie geteiltes SR haben traut er sich mehr.
An den Haaren herbeigezogene Mutmaßungen.

ICh denke shcon dass es in zukunft so sein sollte würde es aber den schon geborenen Kindern eher ersparen,Gerichtsverhandlung usw.

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Re: Bobfahrer

Antwort von Savanna2 am 04.08.2010, 18:16 Uhr

Und was wenn der Vater behauptet er hätte gerne Kontakt gehabt und die Mutter hats untersagt nur um das SR zu bekommen obwohl er sich nie interessiert hat.

Wer trägt die kosten dafür??

Dass es in Zukunft so sein sollte ist ja schon richtig.
Aber alles andere würde ich eben weiterhandhaben wie bisher.
Der Aufwand,die Kosten,die Kinder am Gericht weil Mama und Papa sich streiten,toll, das ist Kindswohl

Ach ja und dein Vater im o.g. Bsp dürfte das SR ja wohl nicht bekommen da er doch anscheinend keinen regelm.Umgang hatte weil er sich ja nicht "traute" der arme Kerl.

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Re: Dreierbande

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 18:18 Uhr

Dein kleiner persönlicher Fall mag tragisch sein, interessiert aber keinen bei diesem lange überfälligen Gesetz.

Ich finde es wichtig ...- aber ich könnt mich auch hinsetzten und den Herrgott einen guten Mann sein lassen, ich hatte das GSR vor der Ehe, als Ehemann eh und seit 2006 bin ich AE - was juckt es mich...aber ich sehe die Väter die in die Röhre schauen...

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Re: Bobfahrer

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 18:22 Uhr

Und was wenn der Vater behauptet er hätte gerne Kontakt gehabt und die Mutter hats untersagt nur um das SR zu bekommen obwohl er sich nie interessiert hat.


Diese Fälle befinden sich im promille Bereich und überhaupt, wer sich nie interessiert hat auch keinen Bock auf sowas, zumal es mit kosten verbunden ist! Meine Güte... - ich klinke mich jetzt aus....

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Hmm

Antwort von E.J. am 04.08.2010, 19:44 Uhr

Bobfahrer hat in dem Punkt recht: KÜMMERNDE Väter sollten schon das Recht haben, ihre Vaterpflichten und -Rechte gleichermaßen erfüllen dürfen.
Aber die Crux der Geschichte scheint doch zu sein, dass hier sehr viele (fast alle?) von einem besonders extremen Vaterbild geprägt sind, die sich entweder nicht/nur unzureichend um ihr Kind kümmern oder eben kleine Machtneurotiker sind, deren Intention bei der Frage nach dem SR auch mehr als fraglich ist...
Diese Fälle sind diejenigen, die Du, Bob, als "Dein kleiner persönlicher Fall" bezeichnest. Aber wenn sich das hier in diesem Ausmaß bewegt.. sollte das nicht zu denken geben?
Fakt ist allerdings was bereits erwähnt wurde: es handelt sich dabei NICHT um das ABR und daher sollte man auch nicht den Fehler machen, zu denken, dass die Kinder dann automatisch beim KV leben werden. DAS steht auf einem ganz anderen Blatt und muss zuvor gründlich von Sachverständigen überprüft werden. Ob dies allerdings heutzutage bei unserer Gesetzgebung nach wie vor gewährleistet ist, wage ich zumindest zu bezweifeln...

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Re: Was bringt das GSR wirklich?

Antwort von milka202 am 05.08.2010, 1:15 Uhr

hi ihrs,

weiss ned ob das gsr so das wahre ist, ich denke eher nein....
habe:
1 kind mit gemeinsamen sorgerecht
3 mit gem. sorgerecht aber ich aufenthaltsbest.recht
und 2 mit alleinigem sorgerecht bei mir

der vater mit dem ich das gsr habe:
er hat nie wirklich zeit für seinen sohn, fil sah ihn am 23 juni zu seinem geburtstag und erst diesen montag hatte er mal zeit für nen halben tag, wobei fil dann vor der playstation geparkt wurde und mister von und zu computer gezockt hat (mit 35jahren...)
tja aber wehe ich mache irgendetwas wichtiges was fil gut tun würde setzt er das GSR gegen mich ein. beispiele??
- fil durfte erst offiziell nach 1nem jahr zu mir ziehen weil ich brauch ja SEINE unterschrift zum ausziehen....
- Schulwechsel auf eine Schule wo es fil deutlich besser ergangen wäre als jetzt? nein der soll ruhig die klasse wiederholen egal ob er sich da wohl fühlt oder nicht...war seine aussage...
- mein lebensgefährte hätte damals ne geniale überdurchschnittliche stelle bekommen, allerdings 300km weiter weg..tja ging auch mal wieder deswegen flöten....
usw usw usw.....
nur probleme macht er damit das is das einzige um was es ihm geht, uns steine in den weg zu legen... wenn er es wenigstens aus interesse an seinem sohn machen würde, aber er setzt es nur zu negativen sachen ein...

der vater vo de mädels... der kennt seine kinder ned mal richtig..weiss ned mal die geburtstage geschweige denn das er sich mit ihnen beschäftigt wenn er mal zu besuch ist (wohnt 400km weit weg--er zog um)
wegen jeder blöden unterschrift renn ich monate lang hinterher (sparbuch für die kids, schuleinschreibung bzw damals auch kiga einschreibung usw..)
wenigstens darf ich alleine bestimmen wo wir wohnen falls ich mal umziehen müsste..

nun bin ich schlauer gewesen..kein gemeinsames sorgerecht mit dem vater meiner jüngsten... gründe??
nur eine seiner einstellungen: mein sohn braucht sicher kein gymnasium !!! der soll staplerfahrer in der kühllogistik werden da verdient er ordentlich...dafür werde ich schon sorgen.........
oder
schule ist unwichtig...braucht niemand... ausbildung??? wozu das wohl gut sein soll hab auch keine und verdien gut
nu ratet mal das er staplerfahrer in der kühllogistig ist....

sicher gibt es väter wo das beste für die kids wollen aber deswegen das gemeinsame sorgerecht? bei uns gibt es jedenfalls mit dem gsr nur mehr streit...und ohne?? dann muß er die schule akzeptieren die ich mit kind aussuche.. und falls es eine sooo grobe fehlentscheidung von frau wäre würde auf antrag das gericht ohnehin einschreiten...
allerdings finde ich das der umgang besser geregelt gehört und väter da durchaus in ihrern rechten unterstützt werden sollten wenn sie denn ihr kind sehen wollen... leider habe ich nur die erfahrung gemacht das ihnen die kinder egal sind aber ausnahmen bestätigen gottseidank die regel, und ich bin fest der meinung das kinder BEIDE eltern brauchen.. aber eltern WENIGER bürokratie...
sorry das es so lang worden is aber naja bei 6 kids *gg* gibts ne menge erfahrung :-)
lg
milka

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nach Laune

Antwort von Richie am 05.08.2010, 7:49 Uhr

Hallo savanna2,

ich kann die Schilderungen von bobfahrer bestätigen.


Meine bei mir lebenden Zwillinge sind ue geboren, und ich hatte die ersten 3 Jahre auch nicht die gemeinsame elterliche Sorge.
Dieser Zustand hat mich immer wieder in meiner (rückhaltlosen) Zuwendung
zu den Kindern in jener Zeit behindert. Es war ein Verhältnis wie mit angezogenrer Handbremse.

Mich plagten so Vorstellungen, dass mir die Kinder ja so leicht weggenommen werden könnten, dass ich eigentlich ja nichts zu sagen hätte etc..

Auf mein Drängen hin haben wir dann beim JA die gemeinsame elterliche Sorge erklärt. Dann war auch diese 'Handbremse' weg.

Ebenso wie viele ue Mütter die Vorstellung haben, im Zweifelsfall bei Trennung nicht einfach mit Kind weit wegziehen zu können wenn sie die Alleinsorge nicht hätten neben weiteren Vorstellungen, der Vater könne ihnen ja dann die Kinder wegnehmen etc. beklemmt auch die Sorg-Losigkeit
ue Väter, natürlich.

Frau sollte sich nicht über die Emotionen anderer mit der Bezeichnung ''an den haaren herbeigezogen'' hinwegsetzen.


MfG Richie

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GSR

Antwort von yola am 05.08.2010, 7:49 Uhr

Hallo,

also ich bezweifle auch, dass nur diese neue Regelung zum GSR tatsächlich dazu beitragen wird, dass die Elternteile ohne ABR sich mehr kümmern.

Theorie ist ja: wenn die Väter von vornherein Mitspracherecht nach einer Trennung haben sind sie auch motivierter, sich zu kümmern. Daran zweifele ich mit Verlaub.

Ich denke, die Väter die sich kümmern wollen, kümmern sich (und einige werden es jetzt definitiv leichter haben durch diese Regelung), aber die, die von vornherein nicht besonders motiviert sind, bei denen wird GSR auch nichts ändern, sondern führt zu genauso grobem Missbrauch, wie es umgekehrt jetzt bei einigen Müttern der Fall ist.

(Ich schreibe jetzt mal pauschal Vater/Mutter, kann natürlich auch umgekehrt sein).

Ich denke so lange das Thema Sorgepflicht nicht besser und sehr viel konkreter und mit Sanktionen geregelt wird (und da traut sich kein Politiker ran, dieses heisse Eisen fasst keiner an, gilt als unrealisierbar - ich habe selbst eine Zeitlang in einer Partei gearbeitet, daher diese Aussage) wird das Ganze nicht wirklich besser sondern nur verlagert.

Um es mal sehr zynisch und überspitzt auszudrücken: Jetzt ist die andere Seite am längeren Hebel.

Ob das im Endeffekt dem Kindeswohl zuträglicher ist als die vorherige Regelung und ob wirklich viel mehr Kinder mehr Zeit mit beiden Elternteilen verbringen, wird die Zeit zeigen. Ich bleibe skeptisch.

LG

Yola

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trefflich

Antwort von Richie am 05.08.2010, 8:06 Uhr

Hallo emfut,

danke für diesen punktgenauen Beitrag!

An diesen Ängsten wegen Scherereien, Blockaden und Laufereien sieht man/frau auch sehr schön, welche Kraft solche mystischen Vorstellungen wegen eines Alleinsorgeverlustes haben können.

Daran kann man/frau auch vielleicht ermessen, welche Distanz und Reserve
die Ohnmacht der Sorg-Losigkeit bei den entsprechenden Vätern auslöst.


MfG Richie

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Korrektur

Antwort von Richie am 05.08.2010, 8:13 Uhr

Hallo savana2,

Du schriebst: ***''Das ABR hat doch immer noch derjenige wo das Kind lebt heißt dort werden die Umgangszeiten festgelegt (ausser wenns natürlich gerichtlich geregelt ist)''***

Solange innerhalb der gemeinsamen elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht (=ABR) nicht gerichtlich geregelt wurde, haben beide Elternteile das ABR!


MfG Richie

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.08.2010, 11:03 Uhr

Nachtrag: Das Bürgeramt wollte von mir heute die Unterschrift des Vaters von Mini-Sohn, für die andern beiden konnte ich das AS nachweisen, Mini-Sohn konnte ich nicht ummelden. Vater ist seit fast 2 Wochen nicht erreichbar, meldet sich auf SMS nicht, drückt mich am Handy weg.

Heißt also, Kind 3 ist weiterhin mit einer Adresse gemeldet, wo niemand von uns mehr wohnt, Vater wohnt nun in einem anderen Bundesland und wir innerorts in einer andern Wohnung.

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