Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 04.08.2010, 12:13 Uhr

Sorgerecht heißt auch Sorgepflicht

Jetzt kommt mal runter Mädels...

Es ist noch gar nicht raus wie das gehandhabt wird.
Sollte es so sein das daß SR ab Geburt auf beide Eltern übertragen wird kann ich mir vorstellen das, so sich der Vater oder die Mutter nicht kümmert oder kein Interesse zeigt das GSR schnell und unbürokratisch in SR umgemüntzt wird.

Warum machen den die Männer oft stunk, weil die Mutter die Macht mit dem ASR hat und die Väter die Mütter dann mit irgendwelchen Kindereien treffen wollen. Das ist nicht schön, aber so sind die Menschen. Der eine klammert den anderen bei Entscheidungen aus, der andere blockiert hier oder da..., es kann also auch besser werden wenn Väter von Beginn an das SR auch haben, also GSR.

Ausserdem gehört ein neuer Begriff her der klarmacht das Sorgerecht auch Sorgepflicht ist, der begriff Sorgerecht suggeriert halt auch dem der es nicht hat das er weniger Rechte am Kind hat. Sorgepflicht bedeutet aber auch das der welcher es hat den anderen Elternteil der es eben nicht hat in Entscheidungen über das gemeinsame Kind miteinzubeziehen hat. Und da drehen sich die meisten im Kreis.

Ich geh immer davon aus das sich beide kümmern, andere Fälle laß ich mal aussen vor!

Und wenn man schon beim reformieren ist kann man doch gleich was auf den Weg bringen damit die leidige "wie soll ich bei 30KM Entfernung an Unterschriften kommen" Diskussion aufhört!

Jetzt warten wir mal ab, in ein paar Wochen wissen wir mehr.

 
20 Antworten:

Re: Sorgerecht heißt auch Sorgepflicht

Antwort von carmelot am 04.08.2010, 12:17 Uhr

Das finde ich mal eine vernünftige und sachgerechte Ansage:

S O R G E P F L I C H T !!! WENN - DANN

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Re: Sorgerecht heißt auch Sorgepflicht

Antwort von susafi am 04.08.2010, 12:20 Uhr

du glaubst nicht ernsthaft das in Dtl. irgendetwas ganz schnell und unbürokratisch umgeändert werden kann

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kommt mal runter, mädels??

Antwort von dänisches-protestschwein am 04.08.2010, 13:23 Uhr


ich sehe niemanden auf irgendwelchen bäumen sitzen, lieber bursche.

sicher gibt es frauen, die nach einer trennung ihre ego-verletzung mit machtspielchen auf dem rücken der kinder austragen. und sicher gibt es auch frauen, die in einer neuen partnerschaft den KV durch den neuen partner ersetzen wollen und die kinder entfremden.
mir tun auch die aktiven väter leid, die jahrelang ihr kind erzogen und betreut haben und auf einmal zu einem bezahl,-und we-besuch reduziert werden.
und natürlich gibt es die fälle, wo eltern auch nach einer trennung eltern bleiben und gemeinsam im interesse des kindes agieren.
aber wie oft gibt es die fälle, in denen vatern einfach verschwindet und mutti mit dem nachwuchs alleine lässt? ja, ich traue meinem ex zu, dass gsr anzustreben. nicht, weil ihm eingefallen ist, wohin er alle paar monate geld überweist, sondern um mir das leben zu erschweren.
was bringt denn das neue gesetz? frauen, die dem vater die kinder vorenthalten, werden auch so einen weg finden.

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Na dann..

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 13:34 Uhr

...les dich mal weiter unten ein...

Keine Richter wird das GSR erteilen wenn der Vater sich in der Vergangenheit nicht gekümmert hat..., dürfte klar sein gelle?!

Das Gesetz ist für kümmernde Väter, wie oft denn noch!

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Re: Na dann..

Antwort von dänisches-protestschwein am 04.08.2010, 13:45 Uhr

sooft, bis du mich vom gegenteil überzeugst.

nochmal: frauen, die jetzt den kv´s das leben schwer machen, finden auch weiterhin einen weg. väter, die den müttern steine in den weg legen möchten, haben nun ein weiteres druckmittel.
wie will den vater beweisen, dass er sich kümmern wollte und mutter es nicht zuließ? wie beweist frau denn, dass mann sich nicht hat kümmern wollen und dass sie nicht blockiert hat? das wird ja sicher ein herrlich entspannter umgang, wenn vatern das sorgerecht vor gericht erkämpft hat...

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Ich bin ehrlich gesagt auch skeptisch

Antwort von Kalle05 am 04.08.2010, 13:53 Uhr

Vom Grunde her, ist das schon richtig, beide Elternteile sollen das Sorgerecht und auch die Pflicht haben.

ABER, für mich das grosse Aber, der deutsche Gesetzgeber neigt dazu alles zu überstürzen, zu komplizieren und zu übertreiben. Ich erwarte da, eine übereiltes, übertriebenes und kompliziertes Gesetz, dass die Väter, die sich nicht kümmern Tür und Tor öffnen.

Sorry, ist aber meine Erfahrung der deutschen Gesetzgebung, die ich in anderen Bereichen gemacht habe.

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Moment

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 13:56 Uhr

Umgangrecht und Sorgerecht sind zwei Dinge, ich kann also regelmäßigen umgang schon seit Jahren haben und das kann ich ja nachweisen!

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Re: Na dann..

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 13:59 Uhr

Aber das kann doch kein Grund sein, so ein Gesetz nicht zu erlassen. Ich erlasse ein Gesetz nicht, weil es Menschen geben wird, die dagegen verstoßen werden. Tja, dann.....

Mit dem gleichen Argument kann man auch alle Ampeln abschaffen - denn, die, die unbedingt bei rot über die Straße fahren wollen, werden auch in Zukunft eine Möglichkeit finden, das zu tun.

Tatsache ist einfach die: Die derzeitige Regelung widerspricht den gängigen Regeln zur Gleichberechtigung. Deswegen muß eine neue Regelung her. Im Grunde hatten weder der europäische Gerichtshof letztes Jahr noch das Bundesverfassungsgericht gestern keine Möglichkeit, das anders zu entscheiden. (Exkurs: War die Welle letztes Jahr nicht erheblich kleiner? Warum?)

Sinnvoller als das emotionale Herumgebrülle und das Herumreiten auf Einzelfällen wäre es vielleicht, sich über die gängigen Organisationen an der Gestaltung des neuen Gesetzes zu beteiligen. Denn: ES GIBT NOCH GAR KEIN GESETZ!!! Derzeit bewegen sich alle - die keifenden "mein Ex bekommt das nicht"-Mütter genauso wie die wilden "Ich will jetzt auch"-Väter - in einem quasi rechtsfreien Raum. Und DAS finde ich das eigentliche Problem: Daß die Bundesregierung sich seit über einem Jahr vor der schon lange fälligen Neuregelung drückt und damit erst diese unsichere Rechtssituation schafft.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Na dann..

Antwort von dänisches-protestschwein am 04.08.2010, 14:24 Uhr

aber machen einzelfälle nicht das gesamte aus?

natürlich war das ursprüngliche gesetz männer(bzw väter,-) feindlich. das gebe ich auch gerne freimütig zu. wie schon unten geschrieben, mir tun die aktiven, liebenden väter von herzen leid, die nach einer trennung entweder ausgewechselt werden oder auf feindlichen 14-tage-besuchs,-und zahlvater reduziert werden.
aber schüren neue gesetzliche möglichkeiten nicht noch mehr mißstimmung? eine mutter, die gezwungen wird, das sorgerecht zu teilen, wird doch emotional noch mehr aufgeputscht sein. besteht dann nicht die gefahr, dass das gemeinsame sorgerecht basis für noch mehr kämpfe sein wird? wenn vorher keine gemeinsame basis vorhanden war, schaffen es dann eltern, ihren egotrip und machtspielchen nach gerichtsbeschluß beiseite zu legen?

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Re: Na dann..

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 14:37 Uhr

Les ich das richtig aus deinem posting das du der Ansicht bist das idR die Machtspielchen von den Müttern ausgehen?

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Re: Ich bin ehrlich gesagt auch skeptisch

Antwort von E.J. am 04.08.2010, 15:35 Uhr

Bob: Nicht das Protestschwein ist der Meinung, dass die Machtspielchen i.d.R. von der Mutter ausgehen. Das hast Du selbst in Deinem Eröffnungsposting unterstellt:
"weil die Mutter die Macht mit dem ASR hat". -- Kann es vielleicht sein, dass diesem Gesetzestreit ein grundsätzliches Machtproblem zwischen Mann und Frau innewohnt? Ich habe wenig Verständnis für ein GSR, wenn damit kein gemeinsames Ziel erreicht werden kann. Und das ist eben in den meisten Fällen so, wenn sich Eltern getrennt haben. Wie soll man grundsätzlich die gemeinsame Sorge tragen, wenn einer der beiden Eltern nicht vor Ort ist? es war in der Vergangenheit nicht umsonst so geregelt, dass zwischen "Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind" und "Angelegeneheiten des täglichen Lebens" getrennt wurde, wobei die zweiteren eben jeweils vom Umgangshabenden (und somit auch durchaus vom Vater) mitentschieden werden konnten. So war es durchaus nicht so, dass der Vater ÜBERHAUPT KEINE Rechte hatte. Andererseits fehlt mir ebenso das Verständnis für Mütter, die ihren Expartner von vorneherein aus Rachelust oder Machtgier nicht in die Erziehung ihres gemeinsamen Kindes einbeziehen. Für so ein Gesetz fehlen mir dennoch die Worte, denn es zeigt, wie irrational erwachsene Menschen werden können, wenn es darum geht, eigene Bedürfnisse für das Kindeswohl in den Hintergrund zu stellen. Denn anderenfalls könnte man doch einigermaßen auf den gesunden Menschenverstand und ein lösungsorientiertes Zusammenarbeiten bauen? (Ja, auch oder vielleicht gerade wenn man selbst verstritten ist, kann und soll nicht das Kind zum Machtmittel ausgenutzt werden).. Auch ich bin davon überzeugt, dass dieses neue Gesetz nur eine Grundlage für neues Streitpotenzial darstellt und eher schadet als hilft. Es wird ungeahnte Eskalationen herbeiführen, die sich kein Kind wünscht. Schön, wenn das Kind noch mehr zum Zankapfel wird
und: eine Mutter könnte einen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz darin finden, dass sie u.U. gesetzlich dazu GEZWUNGEN wird, bei ihrem (terrorisierenden oder ansonsten unerträglichem Mann) zu bleiben, NUR um ihr Kind nicht evtl. an ihn zu verlieren ... schon mal daran gedacht??

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Re: Na dann..

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 15:35 Uhr

Ad 1: Kein schönes Frauenbild, das Müttern quasi generell unterstellt, sie wären von Emotionen geschüttelte Wesen, die guten Argumenten und Realitäten nicht zugänglich sind.

Ad 2: Nein, Gesetze regeln keine Einzelfälle. Sie regeln z.B., daß man bei Rot nicht über die Ampel darf und dafür Punkte in Flensburg bekommt - auch wenn im Einzelfall ein Fahren bei Rot über die Ampel in einer hochemotionalen Situation, zum Beispiel mit einer schwangeren Frau im Auto, nachvollziehbar und die Strafe ungerecht scheinen mag.

Ad 3: Ich erinnere mich, daß der Aufschrei ähnlich groß war, als das GSR als "Standardfall" nach der Scheidung eingeführt wurde. Die Mütter-Mafia sagte grenzenloses Chaos zuungunsten der Kinder voraus. Und, was ist? Das Chaos blieb aus und - von Einzelfällen (sic!) abgesehen - klappt das meistens ganz gut.

Noch mal und immer wieder: Was befähigt verheiratet gewesene Menschen dazu, das Sorgerecht zu teilen, macht es aber für unverheiratet gewesene Menschen unmöglich? Und komm mir nicht mit "da war eine Beziehung". Erstens war auch bei ledigen Paaren ganz oft eine Beziehung da - die Schwangerschaft nach dem ONS ist dann doch eher die Ausnahme - und zweitens sind schlagen Haß, Rachegefühle, Verletzungen - Emotionen halt - nach einer Beziehung grade besonders hoch.

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Re: Ich bin ehrlich gesagt auch skeptisch

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 15:40 Uhr

Mütter mit ASR HABEN die Macht.
Aber nicht jeder, der die Macht hat, benutzt sie für Spielchen. Das ist der Unterschied.

Und zum Rest, nochmal:
Warum wird ledigen Paaren unterstellt, daß sie das nicht hinbekommen, was verheiratet gewesene Paare seit ein paar Jahren standardmäßig hinbekommen MÜSSEN - und meistens hinbekommen: Ein GSR, daß nach gewissen Anfangsproblemen im Großen und Ganzen ziemlich problemlos funktioniert.

Sind unverheiratete Menschen generell doofer als verheiratete bzw. verheiratet gewesene?

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das ist doch schon lange so

Antwort von Richie am 04.08.2010, 15:52 Uhr

Hallo bobfahrer,

bei der Kindschaftsrechtsreform vom Jahr 1998 wurde der Begriff ''Sorgerecht'' doch gerade aus von Dir besagtem Grunden in ''elterliche Sorge'' umgewandelt.

Der Gesetzgeber wollte damit gerade auch den moralisch-ethischen Verpflichtungscharakter elterlicher Sorge hervorheben. So steht es auch ausdrücklich im § 1626 BGB.

Und davon waren bislang ue Väter grundsätzlich ausgeschlossen.


Mfg Richie

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Richie stimmt...

Antwort von bobfahrer am 04.08.2010, 16:06 Uhr

Ja stimmt, es heißt richtig "Elterliche Sorge" als Überbegriff, der beinhaltet auch das ABR usw... - aber Umgangsprachlich und auch in den Medien ist der Begriff "Sorgerecht" einfach drin.

Erinnert mich an den früheren Begriff "ErziehungsURLAUB" - kann mich nicht erinnern das meine Elternzeit wie es ja heute heißt was mit "Urlaub" zutun hatte. Meine Kollegen fanden zwar das ich mir nen Lenz mache, aber unter Urlaub stell ich mir was anderes vor.

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falsch ausgedrückt

Antwort von dänisches-protestschwein am 04.08.2010, 17:40 Uhr

ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
punkt 1: ich sprach von einzelfällen. es gibt doch nunmal frauen, die auf kosten der kinder machtspiele betreiben oder ihr verletztes aufgrund einer trennung mit eben diesen spielchen heilen wollen. genauso gut gibt es aber auch männer, die die kinder als druckmittel benutzen. (vielleicht habe ich ein schlechtes menschenbild.. )
punkt 2: darin stimme ich mit dir überein, wenn ich es auch bedauerlich finde, dass einzelfälle nicht geregelt werden. so rege ich mich monatlich auf, dass ein total desinteressierter vater, der sein kind nicht sehen will, das hälftige kindergeld vom unterhalt abziehen darf oder das nicht gewollte kind steuerlich absetzt.
punkt 3: ich bin ja kein gegner des gsr. wenn zwei menschen für die existenz eines dritten (oder vierten) verantwortlich sind, dann haben sie sich auch gemeinsam darum zu kümmern.
punkt 4: das frage ich mich auch. wieso teilen unverheiratete menschen das sr nicht?

ich wollte nur folgendes zu bedenken geben: ein paar, dass vorher nicht an einen strang gezogen hat, weil es im streit ist; weil noch zuviel verletztheit vorhanden ist, wird auch nach einem gerichtsurteil kaum zusammen funktionieren können. entweder das ehemalige paar hat für sich bereits eine lösung getroffen und/oder das gemeinsame sorgerecht- dann ist das bemühen eines gerichtes überflüssig. oder es sind animositäten zwischen denn eltern- dann würde ein gerichtsbeschluß diese vielleicht nur verstärken.
(war das jetzt verständlicher? bin heute wortleer)

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Re: Sorgerecht heißt auch Sorgepflicht

Antwort von rostigernagel am 04.08.2010, 19:08 Uhr

hallo, ich bin neu hier.

ich begrüsse das urteil und hoffe, dass es letztendlich zur gleichstellung zwischen mutter und vater führt. auch wenn dies noch lange dauern wird.
beide sollten vom tag der geburt an die gleichen rechte und pflichten besitzen. wer das anders sieht, der hat sich wohl von seiner gehässigkeit noch nicht befreit.
und wenn es da doch den einen oder anderen elternteil geben sollte, der kein interesse an dem kind hat, so kann es ja gehandhabt werden wie es bis jetzt gemacht wird.
und ein mögliches "die mutter hatte ja das kind 9 monate unter ihrem herzen" lasse ich nicht gelten. denn das gibt ja die natur vor und der mann kann nichts dafür. und ohne den mann wäre da nichts unter dem herzen.

also in diesem sinne wie oben schon geschrieben: gleiche rechte und pflichten für beide.


lg rostiger nagel

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emfut

Antwort von angry.me am 04.08.2010, 23:09 Uhr

Sie sind nicht generell doofer. aber hinter AE- Familien jedweder Art steckt ja (meist) ein Konfliktpotenzial, ohne das man sich nicht getrennt hätte. Daher sollte man vielleicht sagen, sie sind belasteter und somit auch anfälliger, die gemeinsame Sorge nicht zu schaffen...
Es ist unsere verdammte Aufgabe, eben NICHT als Eltern zu scheitern...
aber ob da das Gesetz richtig ansetzt, wenn es als auferzwungenes Korrektiv funktioniert?

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Öhmm....

Antwort von +emfut+ am 04.08.2010, 23:49 Uhr

Aber auch Geschiedene haben sich ja getrennt. Warum ist da weniger Konfliktpotential? Weil sie verheiratet waren? Verstehe ich nicht....

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Re: Öhmm....

Antwort von angry.me am 05.08.2010, 13:22 Uhr

ach so, nein natürlich ist bei geschiedenen das Konfliktpotenzial nicht geringer als bei unverheirateten getrennten Partnern. Das war ein Missverständnis meinerseits. (habe Deinen Satz ganz falsch interpretiert) sorry***

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