Mitglied inaktiv
Hi, ich habe aufgrund der Schwierigkeiten mit dem Standesamt das alleinige Sorgerecht für beide Kinder beantragt. So wurde es mir geraten um den Vornamen d. Kindes doch noch eingetragen zu bekommen. Nun kam der vorläufige Gerichtsbeschluß an mit einer Vorladung für mich und meine Tochter (6 Jahre alt). Hatte das schon mal jemand? Und was wird denn da alles gefragt? Wird man da richtig verhört und das Kind auch?
Mitglied inaktiv
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Als ich beim Amtsgericht das beantrag habe, hat mir die zuständige Dame was erzählt von wegen, das ganze würde schnell gehen und mich um die 50-100 Euro insgesamt kosten. Und sie hat erzählt es würde innerhalb von einem Tag alles über die Bühne gehen ohne Probleme! Wenn ich aber nun lese, Vorladung...wird da nicht noch ein Gutachten vom Kind erstellt? Das kostet doch alles einen ganzen Batzen Geld? Kann ich den Antrag auch wieder zurück ziehen? Mensch, da will man in dem Staate Deutschland einfach nur die Geburtsurkunde des Kindes und dann sowas. Kann ohne Geburtsurkunde GARNIX beantragen...weder krieg ich Geld für Mutterschutz, noch kann ich Kinder- oder Elterngeld beantragen...und nun so ein scheiß mit dem Amt...
Mitglied inaktiv
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Hallo, was du da bekommen hast, ist doch sicher eine Vorladung zu einer Anhörung. Das ist gar nichts Schlimmes, du legst deinen Standpunkt dar, bei Sorgerechtsfragen MUSS übrigens das Kind geladen werden - ob es aber angehört wird, liegt dann am Richter. Und wenn es angehört wird, dann in einem ruhigen Zimmer, wo der Richter ihm ein paar Fragen stellt. Mit einem Gutachten hat das nichts zu tun. Hätte es in deinem Fall nicht evtll ausgereicht, nur die Unterschrift durchs Gericht ersetzen zu lassen? Wenn es nur um diese eine Sache geht. Hm Kosten ist schwer zu sagen, kommt keine PKH für dich in Frage? Machst du das Ganze ohne Anwalt?
Mitglied inaktiv
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Ach keine Ahnung. Man wird ja in dem Rechts wirr warr nicht wirklich aufgeklärt! Hätte nicht gedacht, dass das alles so schwer wird. Anwalt wird jetzt eingeschaltet, damit ich mal ne kompetente Person an der Seite habe.
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