Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 18.09.2003, 17:02 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht?

Hallo power,

habe mich wohl nicht praezise genug ausgedrueckt (in meiner Wut....schnauf..):

Die lieben Aemter wollen nicht einfach einen Unterschrift des KV(die koennte ich ja mit einer woechenlichen Verzoegrung auch beibringen), sondern rechnen sein Einkommen und meins zusammen (dass Bruttoeinkommen wohlgemerkt!) und vergessen dabei dass er Lohnstuerklasse 1 statt 3 hat und von diesem Geld auch zwei Haushalte versorgt werden muessen.

Aufgrund dessen muesste ich z.B. den Hoeschssatz bei der Krippe (399 Euro/Monat!) zahlen oebwohl ich insgesammt gerade mal 1200 Euro habe und in Muenchen lebe (auch keinen guenstige Sozialwohnung etc.).

Und um meinen Kleinen kuemmerst sich der Vater durchaus (sogar sehr viel!). Bleibt jetzt sogar "arbeitslos" damit er den Kleinen nehmen kann (einen Woche hab ich ihn, eine er) und ich mein Studium beenden kann. Aber ich finde die Loesung nicht toll, dass ich damit sozusagen den Vater zur "arbeitslosigkeit" zwinge. Er ist jetzt das erstemal in seinem 37 Jahren arbeitslos und durchaus nicht gluecklich dabei!

Der Vater hat auch die Sorgerechtsaufhebung unterschrieben, also frage ich mich, weshalb es dann nicht einfach geht! Bei Dir wird der Vater eures Kindes wohl eher nicht zustimmen, oder?

Gruss
Karin

 
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