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Geschrieben von karinundlukas am 18.09.2003, 16:32 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht?

Hallo!

Kann mir irgendjemand einen Vorteil (fuer das Kind, fuer die Mutter und den Vater) eines gemeinsamen Sorgerechts nennen? Reicht es bereits als Begruendung, dass es "nicht dem Wohl des Kindes foerderlich ist" wenn die Mutter immer wieder Probleme wegen dem gemeinsamen Sorgerecht hat (mit Behoerden, NICHT mit dem Vater!) um das Sorgerecht aufheben zu lassen? Der Vater ist damit einverstanden!

Eigenlich wollten wir das Sorgerecht ohne Begruendung aufheben lassen, aber laut Familiengericht geht das nicht! Weshalb nicht? Kennt sich da jemand aus?

Ich kann doch nicht behaupten der "Einfluss des Vaters wirkt sich negativ auf das Kind aus" nur um einen Sorgerechtsaufhebung durchzubekommen!
Ich will ja dem Vater nichts "reinwuergen" oder ihn irgendwie in Verruf bringen. Wir wollen lediglich keinerlei Probleme mehr mit Aemtern haben, in der Form, dass wir immer als "Familie" aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts angesehen werden, wenn es ums zahlen geht aber nie wenn es um Steuern geht. Der Vater kann z.B. nicht mal die Krippengebuehren von der Steuer absetzen, da das Kind nicht in seinem Haushalt lebt...

Ich hab jetzt 3 Monate versucht hinter die Geheimnisse einer Kinderkrippensatzung zu kommen und nach ewigen hin und her, stellt sich folgendes raus (hab es jetzt seit einer Woche schriftlich):

Das Einkommen des Vaters wird herangezogen (wir leben nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet) zur Berechnung der Krippengebuehr da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Ich wollte den Vater nicht "ausschliessen" und ihm auch einen gewisse Sicherheit geben falls ich eines Tages zu einem moralischen "Schwein" mutiere. Aber ich als Mutter bin die alleinige Schuldnerin, da das Kind bei mir lebt. Versteht das jemand?

Dient eine gemeinsames Sorgerecht dem "Wohl des Kindes" wenn ich dann gegen den Vater eine Privatklage anstrebe, dass er die Kinderkrippengebuehren schliesslich zahlen muss, da es unter Mehraufwand faellt, auch wenn ich weiss er kann es finanziell garnicht zahlen, da er bereits nach dem Unterhalt fuer das Kind und mich nahe des Sozialhilfesatzes ist?

In dem Schrieb steht auch noch: "Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat man Rechte und Pflichten uebernommen", aber irgendwie haben wir beide damit nur Pflichten uebernommen, besonders ich als Mutter.


einen fuellig gefrustet
Karin

 
5 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von power am 18.09.2003, 16:38 Uhr

Hey, leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, würde mich aber auch brennend interessieren.
Ähnliche Familienkonstellation wie bei Dir. Mich hat noch nie einer nach der Uterschrift des vaters gefragt.
Habe bisher uach nicht vorghabt etwas am gmeinsamen Sorgerecht zu ändern, aber wenn der Vater sich weiterhin so verhält ( kümmert sich um nichts) dann könnte ich mir das auch vorstellen.
"Mein Mann" vom JA meinte auch, dass das nur das Gericht entscheiden kann.

Bin gespannt auf die Antworten.

Gruß Sabine

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von karinundlukas am 18.09.2003, 17:02 Uhr

Hallo power,

habe mich wohl nicht praezise genug ausgedrueckt (in meiner Wut....schnauf..):

Die lieben Aemter wollen nicht einfach einen Unterschrift des KV(die koennte ich ja mit einer woechenlichen Verzoegrung auch beibringen), sondern rechnen sein Einkommen und meins zusammen (dass Bruttoeinkommen wohlgemerkt!) und vergessen dabei dass er Lohnstuerklasse 1 statt 3 hat und von diesem Geld auch zwei Haushalte versorgt werden muessen.

Aufgrund dessen muesste ich z.B. den Hoeschssatz bei der Krippe (399 Euro/Monat!) zahlen oebwohl ich insgesammt gerade mal 1200 Euro habe und in Muenchen lebe (auch keinen guenstige Sozialwohnung etc.).

Und um meinen Kleinen kuemmerst sich der Vater durchaus (sogar sehr viel!). Bleibt jetzt sogar "arbeitslos" damit er den Kleinen nehmen kann (einen Woche hab ich ihn, eine er) und ich mein Studium beenden kann. Aber ich finde die Loesung nicht toll, dass ich damit sozusagen den Vater zur "arbeitslosigkeit" zwinge. Er ist jetzt das erstemal in seinem 37 Jahren arbeitslos und durchaus nicht gluecklich dabei!

Der Vater hat auch die Sorgerechtsaufhebung unterschrieben, also frage ich mich, weshalb es dann nicht einfach geht! Bei Dir wird der Vater eures Kindes wohl eher nicht zustimmen, oder?

Gruss
Karin

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von schokibabe am 19.09.2003, 0:29 Uhr

Hallo karin,

grins grins, ich kenne das problem von den städtischen krippen (leb auch in münchen) und habe das heute auch erfahren,
Gott seidank aber kurz bevor ich dem KV anbieten wollte auch das sorgerecht zu bekommen. Denn wenn ich das so lese, muss ich sagen dann doch lieber total AE. Zumal der sich eh null kümmert und welch Glück du hast, dass er dich unterstützt dass du dein studium beenden kannst.... AHHHH
Ich bittel und bettel für 50 Euro bekkleidungsgeld bei papa und etwas hilfe, weil ich wieder voll arbeiten werde. Der Herr papa aber sagt, er hat keien kapazität weil er Studiert. wer frägt mich wie viel ich habe.
Also sei froh darum und wegen den blöden ÄMtern, ich versteh diese Bürokratie auch nicht wirklich. Alles geht super easy mit einer unterschrift und wenns dann rückgängig gemacht werden soll, hat der liebe staat schiß einen plichtigen zu verlieren...
Oh je...

Andrea mit noah 11monate

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Re: Gemeinsames Sorgerech aufgeben wegen der KiGa Gebühr?

Antwort von Rob am 22.09.2003, 9:38 Uhr

Hallo Karin, es sieht hier so aus, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht wegen der Kindergartengebühr aufgeben wollt. GSR ist ein hohes Gut. Wie du schon richtig siehst, habt ihr beide Pflichten, wenn du ASR hast, hast nur nocg du diese Pflichten...

Stattdessen solltest du Einspruch gegen der Festsetzung der KiGagebühr einlegen, denn die Sorgerechtssituation hat mit der Höhe der Gebühr nichts zu tun. Ihr seit getrennt, also keine Familie mehr.
Und die Höhe DEINES Einkommens ist - bzw soll sein - für die Höhe der Gebühr maßgebend.
Gruß, Rob

PS: Ich glaube kaum, das ein Richter aus solchen Gründen das GSR aufheben wird. Gottseidank...

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Re: Gemeinsames Sorgerech aufgeben wegen der KiGa Gebühr?

Antwort von karinundlukas am 22.09.2003, 21:24 Uhr

Hallo Rob,

ich habe das Gefuehl Du hast mein Posting nicht ganz verstanden: Ich habe DURCH das gemeinsame Sorgerecht die PFLICHT fuer die Kitagebuehren ALLEINE geradezustehen, obwohl das Einkommen aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts vom KV herangezogen wird!

Kannst Du mir einen Pflicht sagen die ich weniger habe durch das gemeinsame Sorgerecht?

Seit drei Monaten laufe ich von der Gebuehrenstelle, zur Leitung der Kinderkrippe, zum Stadtrat (der hat die Satzung gemacht....
Ich hab einen Nachtjob zu Kind und Studium dazugenommen um 400 Euro im Monat zu verdienen und die Gebuehrn zahlen zu koenenn, was mich alleinen 2 Tage pro Woche kostete, da ich dann am Tag schlafen muss und auch noch das Geld fuer die Nachtbetreuung aufbringen muss (was aber, da ich in einer WG wohnen zum Glueck nicht soviel ist...).

1-2 Tage pro Woche gingen mit Behoerdengaenge, Einsprueche schreiben, Telefoniere, etc. drauf. Und meine Studium lief fast nicht weiter.

Also hab ich jetzt den Kleinen rausnehmen muessen, da ich einfach am Ende meiner Kraefte bin und versuche nun mit dem Kind unter Arm meine Diplomarbeit zu schreiben. Sehe eigenlich kein Land mehr (im Feb. ist Abgabe) und ich weiss nicht ob es fuer meine Kind von Vorteil ist wenn ich mit abgebrochenen Studium dastehe und weder das Kind noch mich ernaehren kann.

Du schreibst das Sorgerecht hat nichts mit dem zugrundeliegenden Einkommen zu tun. Kannst Du mir dafuer einen § nennen. Den bei mir wurde es abgelehnt mit: "Die Satzung ist Gemeindesache und an keinerlei Richtlinien gebunden!!!!". Uebrigens habe ich sogar an den Oberbuergermeister geschreiben und beim zweiten Anlauf kamm es sogar dort an und ich bekam am Freitag einen Brief mit "Wir lassen es pruefen!". Beim erstenmal wurde es mit "blabla beantwortet".

Ich finde die Satzung auch einen bodenlose Frechheit und alle (selbst die Abteilungsleiterin in der Gebuehrenstelle) sagen immer zuerst dass dies nicht sein koenne. Also habe ich vor einen Monat doch noch mit der Sorgerechtsaufhebung gewartet, da sie meinte ihre "Untergebenen" haetten da wohl was falsch gemacht. Und jetzt dauert die Sorgerechtsaufhebung und dauert und ich sehe meine Zukunft nur den "Bach runter gehen".

Fuer was habe ich 4 Jahr am Wochenende gearbeitet um unter der Woche einen Schule besuchen zu koennen und das Abi nachzumachen?
Fuer was habe ich anschliesend in der Nacht gearbeitet (30 Std./Woche) um unter Tag studieren zu koennetn. Dass ich jetzt dazu genoetigt werde hinter dem Herd zu stehen??? Meine Kraefte sind irgendwann auch aufgebrauch.

Meinen damaligen Job habe ich auch noch wegen der Schwangerschaft verloren: Nacharbeit ist fuer Schwangere verboten! Aber ihr die Lebensgrundlage unter den Fuessen wegzuziehen nicht! Denn in meinen Vertrag stand leider nur die Stundenzahl und nicht dass ich nur Nachts arbeite (was aber in meinem ganzen Studium, also 5 Jahre so war!). Also wurde mir Arbeit am Tag angeboten (aber nur wenige Stunden). Wie sollte ich das machen wenn ich eigenlich am Tage meine Diplomarbeit schreiben sollte? Also hab ich mir einen Job fuer den Tag gesucht um meine Miete zahlen zu koennen und die Diplomarbeit nach der Geburt des Kindes verschoben und was ist jetzt? Das gemeinsame Sorgerecht bricht mir das Genick.

Also bitte sag mir konkrete Fakte die nicht fuer die Aufhebung sprechen, denn danach habe ich eigenlich gefrag?

Und vorallem einen Alternative wie ich es machen soll, Kinderbetreuung und Studium unter einen Hut zu bekommen!

Tschuess und sorry fuer die "Heftigkeit" aber ich kann das "moralische blafasel" ohne Fakten langsam einfach wirklich nicht mehr hoeren! Denn dass fuehrte dazu das ich einen anderen Weg gesucht habe und jetzt ohnen Studienabschluss das stehe!

Karin

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