Mitglied inaktiv
Hallo zusammen :-) seit 1.7. bin ich getrennt lebend, somit alleinerziehend und seit dem Datum auch Sozialhilfeempfängerin. Zumindest teilweise (geringfügig beschäftigt). Mir wurde da schon von der Sachbearbeiterin gesagt ich könne Bekleidungsbeihilfe erstmalig beantragen wenn ich 6 Monate am Stück Sozialhilfe bekommen habe. Das wäre dann im Januar 2004. Jetzt habe ich heute glücklicherweise endlich einen Kindergartenplatz für meine Tochter bekommen und am 1.10. gehts los. Allerdings bekam ich von dem Kindergarten auch eine Liste mit Sachen die meine Tochter zum ersten Tag mitbringen soll und die auch im KiGa bleiben sollen. So muß ich mich jetzt zB um die Anschaffung von Turnschuhen, Turnbeutel, Gummistiefel, eine Matschhose und eine Regenjacke kümmern. Leider hab ich tatsächlich nichts davon und auch keine Ahnung wovon ich das bis zum 1. kaufen soll :-/ Ist es wirklich so das die 6 Monate Wartezeit immer gelten oder gibts ausnahmefälle so wie meiner? Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Und bitte -wenn auch gut gemeint- verweist nicht darauf das der Vater was beisteuern könnte. Den habe ich bereits gefragt und er sieht sich nicht dazu verpflichtet. Selbst wenn er es doch ist, werde ich ihn innerhalb von 14 Tagen kaum davon überzeugen können. Danke schonmal und viele Grüße Claudia
Hallo, ich habe gehört das Soz.-Hilfeempfänger auch einmalig Zuschüsse für besondere Anlässe erhalten. Eine Einschulung ost z.B. so ein Anlass. Erkundige Dich doch mal, ob der Eitritt in einen Kindergarten auch dazu gehört. Denn die ganzen geforderten Sachen kosten schon eine Stange Geld. Meine Freundin hat einen Großteil der Sachen wie z.B. die Matsch-Kleidung, im Internet ersteigert. Das war enorm günstig und sparte auch viel Zeit weil die Shoppingtour ja Zuhause am Computer statt fand. Ich kann nachfühlen wie einem Zumute ist, wenn man alles mögliche kaufen soll und nicht weiß wovon. Mir erging es ähnlich. Wenn das Soz.-Amt die Anfrage zu einem Zuschuss verneint, dann mail mich doch noch mal an, evtl. kann ich Dir helfen. Kopf hoch! LG, Jeannette
Hi Kruemel, wie Jeanette dir schon geschriebn hat wirst du einen Antrag auf einmalige Leistungen stellen können, welcher bestimmt auch angenommen wird. Ansonsten kannst du auch jetzt schon Kleidergeld beantragen und nach einem halben Jahr müsstest du das eigendlich automatisch bekommen. Allerdings kann es sein das ein Außensacharbeiter nachschauen kommt was du bzw deine Tochter an Kleidern bekommt. Ich hoffe das die Bestimmungen nicht zu stark variieren! Sonst könnte es natürlcih sein das oben für dich nur Müll steht. Habe besonderen zuschuss beantragt für: Einschulung meines Sohnes ->83€ bekommen neues Sofa -> 73€ bekommen. Hm, ist also manchmal etwas seltsam ausgerechnet weil ich wohl nie ein Sofa für 73€ bekomme zum. nicht bis zu mir nach Hause. Aber immerhin. Gruß aus Mönchengladbach Vaevic
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