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Geschrieben von Pinky2 am 08.02.2010, 20:17 Uhr

Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie?

Hallo,

ich habe eben meinen Ex vorsichtig auf die Düsseldorfer Tabelle hingewiesen (hatte ihm letztens schon eine Mail geschickt).

Er meinte das es ja nur eine Richtlinie ist und keine Gesetzeskraft hat?.

Wie verhält es sich damit. Ich werde morgen bei Jugendamt anrufen aber mich würde vorweg Eure Meinung interessieren.

Hier mal das, was in der Düsseldorfer Tabelle 2010 (und vorher auch) steht: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

OK, es ist ne Menge Geld die er bei drei Kinder mehr zahlen muss aber die Kinder werden auch nicht billiger und ich brauche das Geld.

Lieben Gruss

Pinky

 
4 Antworten:

Re: Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie?

Antwort von Kerstin3011 am 08.02.2010, 20:37 Uhr

Hallo Pinky,

der Kindsvater hat einen Selbstbehalt, je nach Nettoeinkommen, dieser bleibt bei ihm, egal was die Tabelle sagt, was er für die Kinder zahlt.

Das Jugendamt rechnet nach dieser Tabelle. Also weniger berechnen tut das Jugendamt nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Schulden, die gemeinsam in der Ehe gemacht wurden, können mit berücksichtigt werden). Und ganz wichtig sind die Lohnnachweise des Kindsvaters, die musst du beim Jugendamt vorlegen.

Auch meine RAin hat jetzt die Tabelle als Vorlage genommen und mein Noch-Ehemann zahlt nach dieser Tabelle.

Sagen wir mal, er müsste laut Tabelle 500 EUR zahlen. Verdienen tut er 1.500 EUR. Sein Selbstbehalt liegt da bei 900 EUR. Er zahlt den vollen Unterhalt. Verdient er nur 1.300 EUR, bekommst du nur 400 EUR. So wird das überschlägig berechnet.

Wenn du weist, was er verdient, dann kannst du dir das ja schon mal ausrechnen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Kannst dich gerne auch per PN melden, wenn du magst.

LG Kerstin

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Re: Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie?

Antwort von Pinky2 am 08.02.2010, 21:05 Uhr

Hallo,

wir sind schon seit vier Jahren getrennt und bislang hat mein Ex auch immer nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt (Stufe 2). Ist natürlich bei drei Kindern zwischen 6 und 10 Jahren eine grosse Summe. Die Veränderung zum letzten Jahr betragen jetzt 108 Euro mehr. Ist natürlich ne Menge Geld und ich kann schon verstehen wenn er versucht nicht alles zahlen zu müssen, grins.

Die Frage ist eben nur. Ist es eine Richtlinie oder muss er den Betrag in der Düsseldorfer Tabelle auf jeden Fall zahlen?

Lieben Gruss

Pinky

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Re: Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie?

Antwort von Pamo am 08.02.2010, 22:02 Uhr

Ich verstehe das so, dass er den vollen Betrag zahlen muss, wenn er zahlungsfaehig ist, d.h. ihm der Selbstbehalt bleibt.

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Re: Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie?

Antwort von Kerstin3011 am 08.02.2010, 22:04 Uhr

Ich denke, dass er dass schon verdammt gut begründen müsste, dass er nicht nach der Tabelle zahlen möchte. Hat dass damals schon mal das JA ausgerechnet oder ein RA? Gibt es eine Urkunde dafür? Und wenn der Gesamtbetrag inkl. der 108 EUR und der Selbstbehalt noch unter seinem Nettoeinkommen liegt, dann wird das Jugendamt das auch so sehen.

... oder ihr beide einigt euch auf einen geringeren Betrag! Hat mein Noch-Ehemann auch versucht, als er den Gesamtbetrag gewusst hat. Hat sich bei uns jetzt nach dem Besuch beim RA verringert, da er noch unsere gemeinsamen Schulden bezahlt. Aber wir sind uns jetzt einig. Aber das hat noch andere Gründe.

Also, wenn er nichts dagegen bringen kann, wie gemeinsame Schulden oder höhere Miete für Wohnung (was ja nicht sein kann, da das ja schon 4 Jahre geht), wird er wohl voll zahlen müssen.

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