Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 12:25 Uhr

Doch, der zählt

Frage ist nur: Wieviel? Warum sollte die einzelne Meinung des Vaters auschlaggebend sein?

Kind ist 12 und evangelisch getauft, mithin Mitglied der evangelischen Kirche. Das Kind dürfte nicht gegen seinen Willen aus der Kirche "ausgetreten werden", selbst wenn beide (!) Eltern das wollten, die gesetzlichen Grundlagen standen irgendwo weiter oben. Die Kirche konfirmiert routinemäßig mit 12/13, also ist das Kind jetzt "dran" - von der KIRCHE aus. Der KV kann natürlich meinen, daß das Kind zu jung ist, die Kirche (!) und die Mutter sehen das aber anders, außerdem will das Kind sich zu der Kirche bekennen. Da steht er ziemlich einsam da....

In Bayern gehen die meisten katholischen Bistümer gerade dazu über, wieder erst mit 14 zu firmen - was das irgendwann mal vorgesehene Alter für die Firmung und die Konfirmation mal war, passend zur gesetzlichen Grundlage der Religionsmündigkeit mit 14 - nachdem das Firmalter in den letzten Jahrzehnten irgendwie peu á peu immer weiter sank. Man hatte wohl mal die Idee, die Kinder "einzufangen" in einem Alter, wo sie sich noch mit Geld und dem Elternwillen einfangen ließen.

Zurück zum Schulvergleich: Zum einen geht es nicht darum, eine Klasse zu überspringen, sondern eher darum, keine Klasse zu widerholen. Zum anderen würde jedes Gericht die Unterschrift des Vaters ersetzen, wenn die Mutter, die Schule, der Schulpsycholge und der Kinderarzt den Klassensprung befürworten. Also auch da: Der Vater kann es doof finden, das "zählt" auch, aber nicht mehr als die anderen Ansichten.

 
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