Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 7:03 Uhr

Es Geht darum, dass sie ihn bewusst übergangen hat. Wäre es umgedreht,

Sie hat ihn nicht übergangen, er übergeht sie (und das Kind, aber das nur nebenbei, denn Du meinst ja sowieso, daß die Ansicht des Kindes nichts zählt - was das Gesetz deutlich anders sieht, aber was sind schon Gesetze....). Das Kind ist bereits (mit seinem Einverständnis) seit der Taufe evangelisch, die Konfirmation ist lediglich die logische Folge und bewußte Bestätigung der schon lange bestehenden Kirchenzugehörigkeit. Es wäre IHRE Zustimmung erforderlich, um das Kind aus der Kirche austreten zu lassen.

Das ist, als hätten sie gemeinsam das Kind an einer bestimmten Schule angemeldet und er verweigert am Ende die Unterschrift bei der Anmeldung zur Abschlußprüfung.

Und mit der Jugendweihe hat das schon deshalb rechtlich nichts zu tun, weil diese keine dauerhafte Kirchenzugehörigkeit begründet oder bestätigt. Die individuelle Bedeutung mag anders sein, aber rein rechtlich ist eine Jugendweihe nicht mehr als ein Zeltlager mit aufgehypter Abschlußfeier.

 
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