Geschrieben von ClaudiaB1979 am 09.05.2018, 19:07 Uhr |
Wer muss das Geschenk zahlen??
Hallo zusammen,
mein Ex-Mann möchte mit unserer Tochter (an meinem WE - was für mich an sich kein Problem darstellt) zu einem Kindergeburtstag aus seinem Freundeskreis.
Ich kenne diese Leute nicht mal.
Er erwartet aber, dass ich das Geschenk besorge, weil ich dafür ja Unterhalt bekomme.
Bin ich da jetzt so falsch, wenn ich erwarte, dass er das selbst besorgt?
Das hat doch nichts mit dem Unterhalt zu tun. Oder doch?
Mir geht es nicht um den Betrag an sich, als viel mehr ums Prinzip.
Ich hoffe auf Antwort
Gruß Claudia
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von kleineTasse am 09.05.2018, 20:56 Uhr
So wie ich das verstehe, hast du doch garnichts damit zu tun. Seine Freunde und deren Kind. (zu wem auch immer es gehört) Was geht dich das denn an? In diesem Zusammenhang den Unterhalt zu erwähnen ist schon fast lustig. Hat er keine 10 Euro für das Kind seiner Freunde? Konntest du dir überhaupt das Lachen verkneifen? Also Sachen gibts........da fällt mir nichts mehr ein.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von pauline-maus am 09.05.2018, 21:23 Uhr
Die Geschenke für Kinder Geburtstage habe immer ich besorgt, wenn es ihr Freunde waren und ich die Einladung mit den Eltern festgemacht habe( auch wenn der papa sie hinbrachte)
Aber dein Fall ist anders, er ist ja geladen mit seinem Kind. Hat er kein Geschenk , fällt es nur allein auf ihn zurück, da du ja eh raus bist und Kind nicht selber ein Geschenk kaufen kann.
Der arme Mann, nicht mal 15,00 über , das kann einem schon leid tum
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von ClaudiaB1979 am 09.05.2018, 21:34 Uhr
Leider kommt der immer mit so nem Mist und will dann alles vom Anwalt schriftlich belegt haben.
Ansonsten bringt er es echt fertig ohne Geschenk dort hin zu gehen und lässt mich dann wie denn Deppen vor anderen stehen.
Ist mir meistens ja egal, weil ich die Leute nicht kenne...aber unser Kind steht dann ja auch wegen der bösen Mama wie die Blöde da.
Aber mit Unterhalt ....der ja im übrigen aus seiner Sicht auch völlig überzogen ist, verdient aber überdurchschnittlich gut...hat das ja mal so gar nichts zu tun.
Mir geht dieser Kleinkrieg so auf den Keks. Aber er legt es immer und immer wieder drauf an.
LOL, was hast du denn bitte mit SEINEM Freundeskreis zu schaffen?
Antwort von und am 09.05.2018, 22:05 Uhr
... das würde ich ihn genau mit diesen Worten mal fragen.
Andererseits wäre mir ein kleines Kindergeschenk nur ein Kopfschütteln und genervtes Augenrollen wert, nicht aber den Stress einer Auseinandersetzung. Eine Tafel Schokolade und eine Packung Malstifte - macht 5 Euro, Schleife drum und fertig ist die Geschenketüte. Und deine Tochter steht nicht doof mit leeren Händen da.
Es sei denn, du hast große Lust darauf, dich ums Prinzip zu streiten. Dann gib nicht nach. Mir wäre es aber zu anstrengend und meine Zeit zu schade.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Pamo am 10.05.2018, 10:57 Uhr
Du wirst nicht wie ein Depp dastehen, nur er selber.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Garnele08 am 10.05.2018, 11:53 Uhr
Er ist in seinem Freundeskreis eingeladen, also soll er es zahlen. Da würde ich gar nicht drauf eingehen. Er steht dumm da und nicht Deine Tochter.
Der Unterhalt hat damit nichts zu tun.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Jessi757 am 10.05.2018, 12:24 Uhr
Es ist einfach unheimlich frech und ungehobelt an DEINEM Wochenende das Kind mit zu SEINEM Freundeskreis schleppen zu wollen und dann auch noch zu fordern, dass DU ein Geschenk besorgen sollst für ein Kind, das du nicht mal kennst.
Wenn er darauf bestünde, würde ich ihm nen Vogel zeigen und das Kind bei mir behalten und was Nettes unternehmen.
LG
Jessi
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Herbstsonne30 am 10.05.2018, 12:29 Uhr
Huhu,
ich gehöre nicht hier her, lese aber gelegentlich mit.
Da Kinder teuer sind, würde ich ihm vorrechnen, was das Kind diesen Monat bereits gekostet hat (anteilige Miete, Strom, Essen, Kleidung, Schulsachen etc.) und damit ist der Unterhalt für diesen Monat bereits verbraucht und somit muss er das Geschenk selbst zahlen. Fertig.
Und der Tochter würde ich erklären, dass Papa auch nicht die Kindergeburtstagsgeschenke zahlt, wenn Du mit ihr Kinder DEINER Freunde besuchst.
LG
Deine Möglichkeiten...
Antwort von desireekk am 10.05.2018, 13:07 Uhr
.. und wenn er es schafft ohne Geschenk hinzugehen, zieh dir den Schuh nicht an!
Wie alt ist euer Kind?
Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Besorg ein ordentliches, normales Geschenk und gut ist. Damit hast Du zwar Dein Prinzip nicht erfüllt, aber es herrscht Ruhe und dein Kind muss nix "ausbaden".
- besorg im Vorbeigehen wo Du eh gerade beim Einkaufen bist eine billige Kleinigkeit und gib das mit. .... Oh, das Geschenk hat ihm nicht gefallen? Tut dir leid, Du dachtest das sei OK, das nächste mal kann er ja selbst besorgen...
- lass das Kind etwas basteln oder malen und das wird geschenkt, weil selbstgemacht und von Herzen
- Sag ihm: sein Termin, sein Geschenk, seine Sache, sein Geld. Wenn ihm das nicht passt, bleibt das Kind bei Dir weil ja DEIN Wochenende, denn es ginge ja immerhin "ums Prinzip"
Du darfst es Dir aussuchen :-)
LG
D
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von bleibcoolMama am 10.05.2018, 13:52 Uhr
Hallo Claudia,
kennt dein Kind die Freunde und das Geburtstagskind überhaupt? Möchte es selbst dorthin und ein Geschenk mitbringen? Wenn ja, würde ich es mit meinem Kind zusammen aussuchen und kaufen. Wenn nicht, müsste der Vater leider alleine dort hingehen.
Viele liebe Grüße,
bcMama
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von ClaudiaB1979 am 10.05.2018, 14:02 Uhr
Ja, unsere Tochter kennt die Familie. Das Geburtstagskind wird jetzt 10, unsere Tochter ist 9 und hat eine offizielle Einladung bekommen.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von ClaudiaB1979 am 10.05.2018, 14:03 Uhr
Danke für Eure Antworten. Ihr bekräftigt das, was ich mir auch denke.
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von bleibcoolMama am 10.05.2018, 14:18 Uhr
Wie hast du dich denn jetzt entschieden?
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Jessi757 am 10.05.2018, 17:44 Uhr
Ach so...
Sie kennt das Mädchen. Aber mag sie sie auch?
Möchte sie da hin?
Wenn ja, würde ich ihr eine Kleinigkeit mitgeben.
Aber das eigentliche Geschenk müsste der Vater besorgen.
LG
Jessi
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von Bookworm am 11.05.2018, 10:19 Uhr
Ich glaube in DEM Fall würde ich eine Kleinigkeit (bis max. 10 Euro) kaufen und mitgeben und mich nicht wegen sowas ärgern.
Möge Dein Ex an seinem Geld ersticken ;-P
Aufstände und Prinzipien würde ich mir für größere Beträge aufheben, und Du kannst dann ja auch auf DEINE Großzügigkeit zum momentanen Anlass verweisen...
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von ClaudiaB1979 am 11.05.2018, 10:46 Uhr
Sooooo...ich hab jetzt mal meinen Anwalt befragt.
Er meinte, man kann sich ja über alles streiten... ABER, wenn es drauf ankäme, geht er davon aus, dass das tatsächlich vom Unterhalt gezahlt werden müsste.
Da es sich noch dazu ja nur um einen so geringen Betrag handelt und ja nur ein Einzelfall ist, würde er das Prinzip hinten anstellen und einfach was besorgen.
Anders wäre es sicherlich, wenn das alle zwei Wochen der Fall wäre.
Hm....ok.
Hab auch noch angesprochen, wie es da dann mit der Hol- und Bringpflicht aussieht, da es ja außerhalb der normalen Umgangsregelung ist, weil mein Ex meint, ich müsste sie da auch hinbringen... Aber dem es nicht so. Er ist mit unserer Tochter außerhalb "seiner Zeiten" eingeladen, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Kind dort hin kommt und wieder nach Hause.
Wirklich schade, dass man sich wegen solcher Kleinigkeiten rumstreiten muss...aber dann kauf ich halt zähneknirschend das Geschenk...
Danke für all Eure Antworten und Unterstützung!
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von pauline-maus am 11.05.2018, 11:33 Uhr
heute würde ich tun ,was der anwalt rät und fertig
früher ,als ich noch mit stolz aus so einer situation rausgehen wollte, hätte ich einen!!!gutschein fürs geburtstagskind geholt für einen zoobesuch. dazu eine karte " für einen zootag mit uns" ,das gedöns verpackt ,
beim auspacken wäre dann der ex das "uns " mit dem zootag...
er würde sich ja nicht nehmen lassen ,das es natürlichsein geschenk ist grins
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von pauline-maus am 11.05.2018, 11:34 Uhr
eine juniorkarte für den zoo kostet bei uns ca 10,00
Re: pauline-maus
Antwort von Garnele08 am 11.05.2018, 14:07 Uhr
Die Idee mit Zoo-Gutschein "von uns" ist sehr gut!
Mach es doch einfach für dein Kind.
Antwort von Petra28 am 11.05.2018, 16:32 Uhr
Allein das zählt. Es will ja nicht ohne und auch nicht mit einem blöden Geschenk auf den Geburtstag. Und es wird wissen, dass die Mama das Geschenk liebevoll ausgesucht hat. Dein Ex spielt dabei keine Rolle, das machst du jetzt für dein Kind...
Das sehe ich an sich auch so.
Antwort von Leewja am 14.05.2018, 8:33 Uhr
Kommt aber andererseits drauf an, wie budgetiert man so lebt---wenn eben 8,50 nicht ÜBRIG sind, was dann?
Re: Das sehe ich an sich auch so.
Antwort von Petra28 am 14.05.2018, 9:57 Uhr
einen Spieleabend mit Übernachtung beim Kind oder ähnliches. Es geht doch nur darum, dass das Kind sich nicht blamiert fühlt, weil es kein Geschenk hat..
Re: Wer muss das Geschenk zahlen??
Antwort von nils am 14.05.2018, 10:49 Uhr
Das ist seine Sache und nicht deine.
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