Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von harmony_ am 08.04.2003, 23:04 Uhr

4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Habe gerade das hier gefunden:

"Bei entsprechendem Einkommen des Mannes kann aber auch die Mutter Unterhalt verlangen. Die Höhe hängt davon ab, was sie vor der Geburt des Kindes gemacht hat.

„Wenn sie also erwerbstätig war, bemisst sich der Bedarf der Höhe nach ihrem bis dahin erzielten Erwerbseinkommen. War sie nicht erwerbstätig, geht man von einem Bedarf in Höhe von 730 Euro aus.“ (Rainer Wende
Fachanwalt für Familienrecht)"

Aus http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/01/13/index4.html,
"Ein Kind, kein Ehemann -
Welche Ansprüche hat eine unverheiratete Mutter"

Ich finde 730 Euro (oder selbst wenn´s nur 500 waeren) nicht SO billig - wer hat so eine Summe schon monatlich "uebrig"?

Gruss, harmony

 
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