Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von harmony_ am 07.04.2003, 16:56 Uhr

21, schwanger, Studentin und allein!!!!

Hi, Spiky,

so ein Mist!
(Rob, sie hat doch nicht geschrieben, dass sie es ihm erst *jetzt* gesagt hat!)

Bin in einer aehnlichen Situation. Hier meine Tipps, alle Zahlen aus dem Kopf und daher ohne Gewaehr:

1. Geh sofort zu einer Beratungsstelle wie "donum vitae" oder "pro familia". Da kannst du naemlich einen Antrag auf Unterstuetzung durch die "Mutter-und-Kind-Stiftung" (Einrichtung des Bundes?) stellen. Das geht nur bis zur 20. SSWoche (?).
Je nach Situation helfen die dir mit einmaligen Zahlungen oder mit ein paar monatlichen Unterstuetzungen.

2. Du kannst direkt nach der Geburt Erziehungsgeld (307 Euro?) und Kindergeld beantragen (154 Euro?).

3. Problem: du kannst als Studentin keine SOZIALHILFE bekommen, weil der Staat fuer dich Bafoeg vorsieht (mein Pech, dass ich schon im fortgeschrittenen Semester bin und garantiert kein Bafoeg bekomme, das interessiert das Sozialamt nicht).
Kann sein, dass du Sozialhilfe bekommst, wenn du ein Urlaubssemester nimmst.

ABER: Du kannst auf jeden Fall ab einer bestimmten Frist (13. Woche?) einen sogenannten "Mehrbedarf" als Schwangere beantragen, weil du ja in dieser Situation hoehere Lebenshaltungskosten hast (Kleidung, Ernaehrung, Koerperpflege). Das sind - so glaube ich - 20% von dem normalen Sozialhilfesatz, nicht die Welt, aber alles hilft. Ab der Geburt kannst du dann einen Mehrbedarf von 40% als Alleinerziehende geltend machen.
Ausserdem kannst du nach der Geburt fuer dein KIND Sozialhilfe beantragen.

Des weiteren gibt es sogenannte Einmalzahlungen, die du beantragen kannst, zum Beispiel fuer Babyerstausstattung und fuer Schwangerschaftskleidung.

Also: alle Unterlagen bzgl. Geld (Mietvertrag, Kontoauszuege, Lohnabrechnungen, Bafoeg-Bescheide, Sparbuecher, Lebensversicherungen) zusammensammeln und einen Beratungstermin beim Sozialamt machen. Was du an Erspartem hast, sollst du natuerlich erstmal fuer deinen Lebensunterhalt verwenden, allerdings gibt es eine Summe, die dir als Ersparnis zusteht (um die 1200 Euro?).

Die Sachbearbeiter dort sind sehr unterschiedlich - habe von hoeflich-sachorientiert bis super-arrogant Verschiedenes erlebt. Daher ist es gut, wenn du vorher weisst, was es fuer Hilfen gibt - lass dich nicht von vorneherein als Schmarotzer behandeln! Mancher Sachbearbeiter tut so, als haettest du es auf sein privates Portemonnaie abgesehen.

4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig a) fuer das Kind, b) auch fuer dich, wenn du nicht arbeiten kannst!!! Wieviel er zahlen muss, haengt von seinem Einkommen ab. Es gibt da die "duesseldorfer Tabelle" - einfach mal in google eingeben - da kannst du ablesen, wieviel er fuer sein Kind zahlen muss.
Weigert er sich oder stellt sich dumm an, kannst du auch erstmal den Unterhalt vom Jugendamt bekommen, dieses holt sich dann das Geld vom Vater wieder.

Ich hoffe, das hilft dir erstmal,
alles Gute und lass dich nicht unterkriegen,
harmony

 
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