Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Spiky am 07.04.2003, 9:51 Uhr

21, schwanger, Studentin und allein!!!!

Hallo alle zusammen..
ich brauch mal euren Beistand..
Ich bin 21, studiere auf Lehramt am Bodensee und bin in der 20 SSW. Mein Freund hat mich verlassen als er erfahren hat, dass ich schwanger bin.. Nun muss ich es allein schaffen..
Wem geht es ähnlich oder kann mir Tips geben.. Wer ist noch alleinerziehend und kommt aus dem Bodenseeraum??
Vielen Dank im vorraus
LG

 
10 Antworten:

Re: 21, schwanger, Studentin und allein!!!!

Antwort von Rob am 07.04.2003, 12:20 Uhr

Hallo Spiky,
heutzutage ist das alles machbar, auch vom Staat gibt es Hilfe und Unterstützung. Und Schulterklopfen auch hier im Forum.
Aaaabeeerrr... nicht das ich hier den Moralapostel spielen will... Aber warum hast du es ihm so lange verschwiegen? Weil du wusstest, das er noch (kein) Kind wollte? Dann ist seine Reaktion teilweise auch verständlich.
Ganz aus der Verantwortung kann sich ein werdender Vater jedoch ohnehin nicht stehlen, denn er muss auf jeden Fall für das Kind Unterhalt zahlen. Und das Kind hat auch ein Recht auf den Pappa, also auf einen regelmässigen und verlässlichen Umgang.
Aber das bekommen wir alles noch geregelt, vielleicht überlegt er es sich ja noch, bis zur Geburt ist es ohnehin auch noch eine Weile ...
Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 21, schwanger, Studentin und allein!!!!

Antwort von harmony_ am 07.04.2003, 16:56 Uhr

Hi, Spiky,

so ein Mist!
(Rob, sie hat doch nicht geschrieben, dass sie es ihm erst *jetzt* gesagt hat!)

Bin in einer aehnlichen Situation. Hier meine Tipps, alle Zahlen aus dem Kopf und daher ohne Gewaehr:

1. Geh sofort zu einer Beratungsstelle wie "donum vitae" oder "pro familia". Da kannst du naemlich einen Antrag auf Unterstuetzung durch die "Mutter-und-Kind-Stiftung" (Einrichtung des Bundes?) stellen. Das geht nur bis zur 20. SSWoche (?).
Je nach Situation helfen die dir mit einmaligen Zahlungen oder mit ein paar monatlichen Unterstuetzungen.

2. Du kannst direkt nach der Geburt Erziehungsgeld (307 Euro?) und Kindergeld beantragen (154 Euro?).

3. Problem: du kannst als Studentin keine SOZIALHILFE bekommen, weil der Staat fuer dich Bafoeg vorsieht (mein Pech, dass ich schon im fortgeschrittenen Semester bin und garantiert kein Bafoeg bekomme, das interessiert das Sozialamt nicht).
Kann sein, dass du Sozialhilfe bekommst, wenn du ein Urlaubssemester nimmst.

ABER: Du kannst auf jeden Fall ab einer bestimmten Frist (13. Woche?) einen sogenannten "Mehrbedarf" als Schwangere beantragen, weil du ja in dieser Situation hoehere Lebenshaltungskosten hast (Kleidung, Ernaehrung, Koerperpflege). Das sind - so glaube ich - 20% von dem normalen Sozialhilfesatz, nicht die Welt, aber alles hilft. Ab der Geburt kannst du dann einen Mehrbedarf von 40% als Alleinerziehende geltend machen.
Ausserdem kannst du nach der Geburt fuer dein KIND Sozialhilfe beantragen.

Des weiteren gibt es sogenannte Einmalzahlungen, die du beantragen kannst, zum Beispiel fuer Babyerstausstattung und fuer Schwangerschaftskleidung.

Also: alle Unterlagen bzgl. Geld (Mietvertrag, Kontoauszuege, Lohnabrechnungen, Bafoeg-Bescheide, Sparbuecher, Lebensversicherungen) zusammensammeln und einen Beratungstermin beim Sozialamt machen. Was du an Erspartem hast, sollst du natuerlich erstmal fuer deinen Lebensunterhalt verwenden, allerdings gibt es eine Summe, die dir als Ersparnis zusteht (um die 1200 Euro?).

Die Sachbearbeiter dort sind sehr unterschiedlich - habe von hoeflich-sachorientiert bis super-arrogant Verschiedenes erlebt. Daher ist es gut, wenn du vorher weisst, was es fuer Hilfen gibt - lass dich nicht von vorneherein als Schmarotzer behandeln! Mancher Sachbearbeiter tut so, als haettest du es auf sein privates Portemonnaie abgesehen.

4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig a) fuer das Kind, b) auch fuer dich, wenn du nicht arbeiten kannst!!! Wieviel er zahlen muss, haengt von seinem Einkommen ab. Es gibt da die "duesseldorfer Tabelle" - einfach mal in google eingeben - da kannst du ablesen, wieviel er fuer sein Kind zahlen muss.
Weigert er sich oder stellt sich dumm an, kannst du auch erstmal den Unterhalt vom Jugendamt bekommen, dieses holt sich dann das Geld vom Vater wieder.

Ich hoffe, das hilft dir erstmal,
alles Gute und lass dich nicht unterkriegen,
harmony

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Antwort von Rob am 07.04.2003, 19:56 Uhr

Quote:
________________________________________
Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig a) fuer das Kind, b) auch fuer dich, wenn du nicht arbeiten kannst!!! Wieviel er zahlen muss, haengt von seinem Einkommen ab...
________________________________________

Das stimmt nicht ganz. Der KV muss der Mutter ihr Einkommen ersetzen, ein Stundentin zu schwängern ist, wenn man so will, also ein "billiges Vergnügen", wenn sie einige Jahre später als Manegerin tätig ist und sagen wir mal € 5000,- verdient, dann wird es für den KV richtig teuer...
Hier 'ne Düsseldorfer Tabelle, direkt aus Düsseldorf *feix*
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/tab_dm/a.htm
Für die neue Bundesländer ist die 'Berliner Tabelle" anwendbar.


Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Antwort von Prinz am 08.04.2003, 7:06 Uhr

Wenn sie als Managerin tätig wäre und arbeiten gehen würde, müßte er ihr keinen Unterhalt zahlen, sondern nur dem Zwerg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dürfen Managerinnen bei dir keine Erziegungszeit nehmen??

Antwort von Rob am 08.04.2003, 10:44 Uhr

Hallo Prinz,
Dürfen Managerinnen bei dir keine Erziegungszeit nehmen?
Das dürfen sie, und genau dann wird es für den KV eben sehr teuer. Dass der KV kein Einkommensausfall ersetzen muss, wenn das Einkommen nicht ausfällt, dürfte eigentlich klar sein, oder?
Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vielen Dank ihr habt mir alle sehr geholfen..

Antwort von Spiky am 08.04.2003, 13:38 Uhr

Also erst aml nochmal zum klarstellen.. Ich habs ihm gleich an Weihnachten gesagt als cih es wusste.. Und seither steh cih allein da. Und er soll sihc das ruhig überlegen aber dann ohne mich für mich steht fest,dass er nur zahlen dar mehr nicht. Er hat kein recht auf das Kind so wie er mich und krümelchen in den letzten Monaten behandelt hat.
Ich habe gleihc einen termin bei so einer schwangerenberatungsstelle con der caritas gemacht und die können mir dann bestimmt helfen..mal sehn..
Ich wohn noch bei meiner Mutter, die hilft mir zum glück auch sehr..
Also dann cih melde mcih mal wieder wenn cih was neues weiss
nochmal vielen dank
Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielen Dank ihr habt mir alle sehr geholfen..

Antwort von Rob am 08.04.2003, 15:37 Uhr

Hi Spiky,
es kam bei mir halt so an, das du es ihn jetzt erst gesagt hättest.
Aber, hier muss ich dich korrigieren: das KIND hat einen ANSPRUCH darauf, auch zu seinem Vater einen guten Kontakt zu haben. Deine Enttäuschung über den unwilligen KV kann ich nachvollziehen. Hier musst du jedoch später deine eigene Interessen hinter die des Kindes zurückstellen. Er soll also beileibe nicht nur den KU zahlen, sondern sehr wohl sich auch ums Kind kümmern. Aber darüber unterhalten wir uns noch mal, es hat ja noch viel Zeit bis dahin. Melde dich doch mal im Forum wenn Krümmelchen da ist!
Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Antwort von harmony_ am 08.04.2003, 23:04 Uhr

Habe gerade das hier gefunden:

"Bei entsprechendem Einkommen des Mannes kann aber auch die Mutter Unterhalt verlangen. Die Höhe hängt davon ab, was sie vor der Geburt des Kindes gemacht hat.

„Wenn sie also erwerbstätig war, bemisst sich der Bedarf der Höhe nach ihrem bis dahin erzielten Erwerbseinkommen. War sie nicht erwerbstätig, geht man von einem Bedarf in Höhe von 730 Euro aus.“ (Rainer Wende
Fachanwalt für Familienrecht)"

Aus http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/01/13/index4.html,
"Ein Kind, kein Ehemann -
Welche Ansprüche hat eine unverheiratete Mutter"

Ich finde 730 Euro (oder selbst wenn´s nur 500 waeren) nicht SO billig - wer hat so eine Summe schon monatlich "uebrig"?

Gruss, harmony

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

was ist mit dem Bafögsatz?

Antwort von marit am 09.04.2003, 6:58 Uhr

eigentlich müßte bei einer Studentin doch der Bafögsatz als Einkommen gelten, denn auch wenn man kein Bafög bekommt, hat man doch das Recht auf dieses Geld von den Eltern. Und wenn man wegen Kind sein Studium unterbrechen muß, geht dieser Anspruch von den Eltern auf den Mann über...
so sagts mir jedenfalls mein Gerechtigkeitsempfinden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielen Dank ihr habt mir alle sehr geholfen..

Antwort von Spiky am 09.04.2003, 15:24 Uhr

Klar hat ein Kind eigentlich einen Anspruch darauf mit seinem Vater kontakt zu haben.. Aber ich denke dass kommt auf den jeweiligen Fall an.. Mein Ex nimmt Drogen, schafft nur wanns ihm passt. Er konnte nicht mal die Verantwortung für meinen hund übernehmen als ich ihn ein paar mal gebeten habe auf ihn aufzupassen hätte er ihn fast aus versehen umgebracht... Ich denke nicht, dass es hier eine Mutter gibt die ihr kind so jemandem geben würde.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.