Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 07.04.2003, 19:56 Uhr

4. Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Quote:
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Natuerlich ist der Kindsvater unterhaltspflichtig a) fuer das Kind, b) auch fuer dich, wenn du nicht arbeiten kannst!!! Wieviel er zahlen muss, haengt von seinem Einkommen ab...
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Das stimmt nicht ganz. Der KV muss der Mutter ihr Einkommen ersetzen, ein Stundentin zu schwängern ist, wenn man so will, also ein "billiges Vergnügen", wenn sie einige Jahre später als Manegerin tätig ist und sagen wir mal € 5000,- verdient, dann wird es für den KV richtig teuer...
Hier 'ne Düsseldorfer Tabelle, direkt aus Düsseldorf *feix*
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/tab_dm/a.htm
Für die neue Bundesländer ist die 'Berliner Tabelle" anwendbar.


Gruß, Rob

 
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