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Geschrieben von veralynn am 14.12.2011, 11:07 Uhr

@declaflofalt und kania

sorry aber bei uns in der schweiz zählt das als schaden. man verbietet den kindern das kritzeln ja klar, meine erstegeborene, damals 3, hat das genau einmal gemacht. die zweitgeborene auch. klar verbietet man es ihnen, aber kleinkinder hören nun mal nicht immer. und stell dir vor, ich geh auch mal ohne meine kinder unter die dusche od. auf die toi.

"so nen schmarrn......." ich bin kein experte, aber mein schwager, der wie erwähnt, auch bei der versicherung arbeitet und für uns alles was versicherungszeugs betrifft, regelt. er hat interveniert, nicht ich, weil er von der nichtübernahme durch die versicherung vor uns erfahren hat (frag mich nicht wie und warum).

die wohnung ist schon wieder vermietet. wir dürfen nicht selber rüber streichen. bei uns in der schweiz wird eine whg IMMER renoviert und bezugsbereit vermietet, das ist IMMER die sache des vermieters.

andere länder, andere sitten, du kapierst?

v.

 
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