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von DecafLofat  am 14.12.2011, 10:39 Uhr

grummelst du aber schön umsonst

so was bescheuertes hab ich ja noch nie gehört.
DAS als schaden zu bezeichnen.
die begründung ist - nun ja - herbeigezogen, denn auch ein wasserschaden kann allmählich durch tröpfeln und sickern entstehen, aber das inkaufnehmen ist korrekt, denn als versicherungsnehmer hat man die pflicht der schandenabwendung/-minderung und dann verbietet man den kindern halt das kritzeln.
herrlich was die leute alles denken stünde ihnen zu nur weil sie "versichert" sind.
bin ja selber aus der branche. aber das ist echt ne geschichte, danke, so nen schmarrn hab ich ja noch nie gelesen.
kauf dir nen eimer farbe, streich drüber und fertig. da wär mir den schadenantrag ausfüllen und absenden und mich dann drüber aufregen die zeit nicht wert.

 
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