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Geschrieben von veralynn am 14.12.2011, 11:31 Uhr

@trini

nein, der vermieter muss nicht neu streichen bzw. er muss nur die normale abnutzung übernehmen, ausserordentliche abnutzung bzw. schäden die entstanden sind, muss der mieter bzw. die haftpflichtversicherung übernehmen, sofern der anstrich noch keine 10 jahre alt ist.

v.

 
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