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Geschrieben von Trini am 14.12.2011, 11:26 Uhr

Für Schaden, die von Kindern unter 10 Jahren verursacht werden, ...

zahlt hier in Deutschland aber auch keine Versicherung, es sei denn man hat seine Aufsichtspflicht grob verletzt.
Nur, dass hier i.d.R. der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Man ist halt in dem Fall nicht haftpflichtig!!!

Insofern farge ich mich, was dem Vermieter einfällt.
Er muss bei Neuvermietung eh streichen, also ist es egal, ob da Gekritzel drunter ist.

Trini

PS: Allerdings haben meine Söhne im Eigenheim noch nie etwas an die Wand bekommen, was nicht der Mr. Porper Schmutzradierer wieder abgekriegt hätte.

 
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