Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von veralynn am 14.12.2011, 11:10 Uhr

kania

nein, diese 10ahres frist gilt eben nur bei auszug, nicht wenn der mieter in der whg bleibt. bei uns wird nach 10 jahren gestrichen und das macht nie der vormieter, das ist IMMER sache des vermieters, wie alle anderen renovationen auch. hier wird eine whg nie im "rohzustand" vermietet, sie sind stets bezugsbereit, auch haben hier die mieter NIE eigene küche und waschmaschine, ist also IMMER sache des vermieters, diese zur verfügung zu stellen.

eine haftpflichtversicherung greifft, wenn etwas renoviert werden muss, wenn die 10 jahresfrilst noch nicht abgelaufen ist und der "schaden* durch ausserordentliche abnutzung entstanden ist.

mich ärgert die begründung der versicherung. es war nicht immer das gleiche kind. ich hab das nicht in kauf genommen......... es ist passiert. mein gott, kinder machen halt blödsinn.

v.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.