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Geschrieben von kanja am 14.12.2011, 10:40 Uhr

also ...

... das wär mir im Traum nie eingefallen, bei sowas auf die Haftpflichtversicherung zurückzugreifen!

Entweder man streicht das, oder der Vermieter streicht es, was doch bei Auszug/Neuvermietung sowieso gemacht wird??? Diese 10-Jahres-Frist gilt doch nur, wenn derselbe Mieter noch in der Wohnung wohnt.

Meine Kinder haben nie an Wände gekritzelt, aber dass die Wohnung gestrichen wird, wenn man auszieht, weil eben normale Gebrauchsspuren vorhanden sind, ist einfach so.

Ich finde das komisch und sehe als nicht als Haftpflichtfall.

lg Anja

 
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