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Geschrieben von veralynn am 14.12.2011, 10:36 Uhr

vallie

der vermieter muss die wände alle 10 jahre streichen. wir dürfen die gemäss mietvertrag nicht selber streichen, das ist in der schweiz immer sache des vermieters. da meine 3 kinder sich aber künstlerisch verausgabt haben (nicht wirklich schlimm verausgabt), müssen wir den schaden beheben lassen bzw. die vermieterin liess die wände streichen und unsere versicherung sollte die teilrechnung übernehmen. teilrechnung, weil wir ja 5.5 jahre drinn waren, die vermieterin aber nur alle 10 jahre streichen lassen muss, müssen wir 4.5 jahre zahlen.

kompliziert. aber, genau für solche fälle ist man doch versichert. dachte ich zumindest......

v.

 
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