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Geschrieben von Holzkohle am 15.05.2019, 11:32 Uhr

Was sagt Ihr zum EuGh-Urteil zur Arbeitszeiterfassung?

Mein erster Gedanke war, dass das wirklich eine tolle Lösung ist für alle, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, die ihre Angestellten wie Knechte behandeln... Letztendlich dient das ja auch dem Arbeitnehmerschutz.

Wie das im speziellen Fall hier bei uns in der Firma umgesetzt wird, ist mir egal. Sei es, dass die "Stechuhr" so funktioniert, dass es eine Erfassung gibt, wenn ich meinen PC einschalte (was ja dann aber nicht automatisch heißt, dass ich arbeite)…oder dass ich morgens wirklich ein Kärtchen in ein Gerät stecken muss.

Bei uns ist dieses starre Modell tatsächlich aus der Chefetage nicht gewünscht. Wir haben inzwischen alle (bis auf zwei Assistentinnen in Halbzeit) Homeoffice, wir haben neben einer Kernarbeitszeit auch eine Vertrauensarbeitszeit (z.B. bei mir), viele kommen und gehen, wann sie wollen oder können - aber am Ende des Tages kommt jeder auf seine 42 h. Viele arbeiten auch am WE, entweder von daheim aus oder in den Standorten. Wir haben viele Raucher, die zwischendurch mal verschwinden. Dafür lesen eben die Nichtraucher gerne Zeitung oder klatschen bei Kaffee in der Küche oder gehen mittags in der Reinigung ihren Anzug abholen. Genau das macht aber bei uns auch das entspannte Arbeitsverhältnis aus...

 
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